BundesratStenographisches Protokoll800. Sitzung / Seite 72

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den drei betreffenden Republiken auch zu kontrollieren. Es ist daher wichtig, Unter­nehmen und Investoren aufzufordern, ihren aus dem Abkommen resultierenden Ver­pflichtungen auch nachzukommen. Das gilt insbesondere auch für nationale und inter­nationale Bestrebungen zur Entwicklungszusammenarbeit. Das darf, wie im Abkom­men angeführt, der Stärkung freundschaftlicher Bande nicht im Wege stehen. Das Abkommen steht also im Einklang mit der Förderung international anerkannter arbeits­rechtlicher Mindeststandards, aber auch mit dem Schutz von Gesundheit, Sicherheit und Umwelt.

Österreich darf sein Engagement beim Ausbau des Justizsystems und beim Demo­kratieaufbau in den drei Republiken – den Hoffnungsmärkten also – nicht aus rein wirtschaftlichem Kalkül außer Acht lassen, und dies gilt insbesondere im Kosovo.

Auch wenn österreichische Unternehmen über Know-how verfügen, das zum Beispiel in Kasachstan vor allem in den Bereichen Wasserkraft und Energie neue Chancen verspricht, dürfen wir nicht übersehen, dass dieser Know-how-Transfer bezie­hungs­weise die Investitionen keine Einbahnstraße sind. Neben durchwegs positiven Dingen gibt es also auch heikle Themen. Die Abkommen bieten unseren Investitionen Schutz zum Beispiel gegenüber der dortigen Gerichtsbarkeit. Wir dürfen uns allerdings auch nicht täuschen lassen. Die Mehrzahl der Verfahren nach solchen Abkommen betrifft mittlerweile schon westliche Industriestaaten, wobei das, was nach unserer Rechts­ordnung bei uns anders geregelt ist, von den Konzernen zum Anlass genommen wird, via Schiedsgerichtsbarkeit dank derartiger Abkommen Entschädigungszahlungen durchzusetzen. Wir verteidigen beispielsweise auch unser System der Daseins­vor­sorge im Rahmen der EU-Richtlinien, geraten dann aber unter Umständen via Inves­titionsschutzabkommen in eine Situation, die eventuell nicht mehr so günstig für uns ist. Es ist daher sicherzustellen, dass Verpflichtungen als Mitglied der Europäischen Union auch weiterhin nachgekommen werden kann.

Das gewährleistet Artikel 3, die Behandlung von Investitionen betreffend. Abs. 4 lit. b besagt: „Keine Bestimmung dieses Abkommens ist dahingehend auszulegen, (...) dass sie eine Vertragspartei hindert, ihre Verpflichtungen als ein Mitglied eines Vertrages zur wirtschaftlichen Integration, wie zum Beispiel einer Freihandelszone, einer Zollunion, eines Gemeinsamen Marktes, einer Wirtschaftsgemeinschaft, einer Währungsunion, wie zum Beispiel der Europäischen Union, zu erfüllen, oder eine Vertragspartei ver­pflichtet, den Investoren der anderen Vertragspartei und deren Investitionen und Ert­rägen den gegenwärtigen oder zukünftigen Vorteil, der aus jeglicher Behandlung, Präferenz oder Bevorzugung kraft seiner Mitgliedschaft zu einem solchen Vertrag oder jeglichem multilateralen Vertrag über Investitionen resultiert, zu gewähren“.

Daher wird den Investitionsschutzabkommen mit dem Kosovo, Kasachstan und Tadschikistan unsererseits, also seitens der sozialdemokratischen Fraktion, die Zustimmung erteilt. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätinnen Kerschbaum und Dr. Kickert.)

12.49


Vizepräsident Reinhard Todt: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Schieder. – Bitte.

 


12.50.01

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Andreas Schieder: Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Hoher Bundesrat! Zu einem der beiden Themen, die unter einem behandelt wurden, zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich: Es ist schon gesagt worden, dass Frankreich nach Deutschland, Italien und ein paar anderen Ländern einer der wichtigsten Handelspartner Österreichs ist. Diese Tatsache wird zum Beispiel auch dadurch unterstrichen, dass im ersten Quartal 2011 –


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