Es waren sehr konstruktive Verhandlungen. Es ist hier wirklich von einem gedeihlichen Miteinander zu sprechen. Wir haben uns entschieden, in beiden Bereichen diesen Weg gemeinsam zu gehen, weil dieser Weg letztendlich auch Sinn macht und richtig ist. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Wichtig war uns beim Bundesamt für Asyl und Migration, dass wir die Details betreffend gewisse Vorgespräche mit den Landeshauptleuten und der Landeshauptfrau führen, und zwar deswegen, weil es da auch zu einer Kompetenzverschiebung kommt und wir daher diesen Weg gemeinsam beschreiten müssen.
Warum ist uns dieses Bundesamt-neu so wichtig? – Es ist uns deswegen so wichtig, weil wir eben mit neuen Entwicklungen zu tun haben, weil gerade Europa, im Speziellen Österreich, von den Migrationsströmen betroffen ist. Wir haben mittlerweile allein heuer 18 800 illegale Einwanderer. Das ist ein Zuwachs von 27 Prozent. Damit verbunden ist natürlich auch ein Anstieg bei den Asylanträgen, und zwar im Ausmaß von 31 Prozent. Und um mit derartigen Entwicklungen zurande zu kommen, ist es wichtig, schlanke und effiziente Strukturen zu schaffen. Das heißt, es bedarf da ganz klarer Antworten, gerade im strukturellen Bereich, und deswegen haben wir uns für dieses Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl entschieden, das jetzt im Entstehen ist.
Jetzt kann sich der eine oder andere die Frage stellen: Ja was bringt denn das letztendlich für Vorteile? – Ich glaube, man kann das alles auf einen gemeinsamen Nenner bringen: Es gibt in Zukunft ein Amt, ein schnelleres Verfahren, eine Ansprechstelle. Das bedeutet einen Wegfall von zig Schnittstellen. Wir schaffen damit im wahrsten Sinne des Wortes ein Kompetenzzentrum mit kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die im Bereich Asyl- und Fremdenrecht eben sehr viel an Kompetenz aufweisen und dafür Sorge tragen werden, dass wir da vor allem ein Mehr an Qualität haben werden und letztendlich auch schnellere Abläufe zustande bringen.
Dieser Weg, den wir da gehen, ist letztendlich ein europäischer Weg – ein europäischer Weg, den auch viele andere EU-Mitgliedstaaten gegangen sind beziehungsweise wo dieser in Umsetzung begriffen ist. Deswegen bin ich sehr glücklich, dass sich auch Österreich zur Schaffung eines Bundesamtes entschieden hat, weil das ein richtiger und wichtiger Weg ist.
Ganz wichtig war es uns, aus Gründen der Bürgernähe und der Servicenähe dafür zu sorgen, dass es neben der Zentrale in Wien jeweils mindestens eine Außenstelle in den Bundesländern gibt. Das heißt, es wird mit dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl eine Zentrale in Wien geben und in jedem anderen Bundesland mindestens eine Außenstelle, damit wir direkt am Puls der Bürgerinnen und Bürger sind, um für deren Bedürfnisse eine direkte Ansprechstelle zu sein.
Welche Aufgabe soll dieses Bundesamt haben? – Erstens: Selbstverständlich die Abwicklung aller erstinstanzlichen Asylverfahren. Zweitens: Natürlich den Großteil aller fremdenpolizeilichen Verfahren. Und drittens: Einen Teil des Aufenthaltsrechts, im Speziellen den humanitären Aufenthalt, der sehr komplex ist und wofür es eben sehr viele Spezialisten braucht. Mit diesem Bundesamt schaffen wir effiziente und schlanke Strukturen, die ein Mehr an Qualität bieten werden.
Wenn man diese Entwicklung weiterdenkt, wenn man in weiterer Folge an die zweite Instanz denkt, an die Berufungsinstanz, liegt es auf der Hand, dass man sich überlegen muss, auch im Bereich der zweiten Instanz ganz klare und effiziente Strukturen zu schaffen. Und da gibt es Überlegungen, aus den 20 Berufungsbehörden eine einzige Berufungsbehörde zu machen. Das hieße, von neun Unabhängigen Verwaltungssenaten, neun Sicherheitsdirektionen, einem Asylamt und einem Innenministerium hin zu einer Berufungsbehörde zweiter Instanz zu kommen. Das wird der nächste Schritt sein, auf den wir unseren Schwerpunkt legen müssen.
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