BundesratStenographisches Protokoll802. Sitzung / Seite 85

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Volksanwältinnen und Volksanwälte machen mindestens an jedem Werktag irgendwo in Österreich einen Sprechtag, 273 Sprechtage. Und 317 000 Menschen interessiert es wöchentlich, via Fernsehen dabei zu sein.

Verzweiflung ist immer berechtigt, wenn man verzweifelt ist, aber sie ist nicht immer rechtlich berechtigt. Und so sind ungefähr bei 50 Prozent dieser verzweifelten Anfragen auch Prüfungsverfahren in Gang gesetzt worden, das sind ein bisschen weniger als 7 000.

Was für uns jetzt als Länderkammer interessant ist, ist, dass davon ein Drittel die Lan­des- und Gemeindeverwaltungen betroffen hat, das heißt, da liegen wir eigentlich ganz gut bei einem Drittel, aber trotzdem sind auch 2 500 Fälle eben 2 500 Fälle.

Wenn wir diesen umfassenden Bericht von verzweifelten Bürgern und Bürgerinnen an­schauen, so sieht man, dass es hier Spitzenreiter gibt, etwa im Sozial- und im Asylbe­reich.

Interessant für uns: Als Gesetzgeber ist man immer bemüht – und ich glaube, das müssen wir blanko unterschreiben –, das Richtige zu tun. Natürlich ist manchmal das Richtige nicht unbedingt das Gute oder bringt die Wirkung eines Gesetzes, die wir woll­ten.

Und trotzdem ist der Bericht der Volksanwaltschaft über Missstände in der Verwaltung für uns ein ganz wichtiger Parameter, um eines zu sehen: Funktioniert unser Staat in diesen Bereichen? Deshalb bin ich zum Beispiel froh darüber zu sehen, dass bei die­ser Summe an Anliegen bei 4 000 Fällen kein Missstand seitens der Volksanwaltschaft festgestellt wurde. In 900 Fällen – und jetzt sage ich: nur in 900, aber jeder einzelne Fall ist immer ein Fall zu viel –, also in 900 Fällen lag ein Missstand vor. Und in 600 Fäl­len wurde offensichtlich nach Diskussionen – aber das ist eine zeitaufwendige Sache – die Beschwerde zurückgezogen.

Damit, meine Damen und Herren von der Volksanwaltschaft, leisten Sie nicht nur durch Ihre Empfehlungen an den Gesetzgeber einen enormen Beitrag zur Rechtspflege in unserem Land, sondern auch eine enorme Assistenz in der Findung des richtigen Ge­setzes, da Sie hier die Ansprechstelle für oft verzweifelte und – vom Gefühl her – um ihr Recht betrogene Bürger sind, damit leisten Sie aber auch einen unglaublichen Bei­trag zur Demokratiepflege in unserem Land. (Präsidentin Mag. Neuwirth übernimmt den Vorsitz.)

Aus dem vorliegenden umfangreichen Bericht möchte ich vier Bereiche ansprechen. Ein Bereich ist jener der Kinder- und Jugendrechte. Wir hatten vor wenigen Tagen den Tag der Kinderrechte.

Wenn ich im Bericht der Volksanwaltschaft lese, dass selbst die zentrale Garantie der UN-Kinderrechtskonvention, nämlich alle geeigneten Gesetzes-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen zu ergreifen, um Kinder vor jeglicher Form körperlicher und geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung und Misshandlung, vor Verwahrlo­sung und Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließ­lich des sexuellen Missbrauchs zu schützen, dass diese zentrale Garantie nicht erfüllt und nicht verwirklicht wird, muss ich mich wundern.

Warum wird das nicht erfüllt? – Nicht, weil der Gesetzgeber jetzt sagt, das ist für uns uninteressant, sondern, wie die Volksanwaltschaft hier feststellt, weil es keine syste­matische Herangehensweise an Kinderrechte in unserem Land gibt und es dadurch zu einer Kumulation von Benachteiligung in kindlichen Lebensläufen kommt.

Das ist eine erschreckende Feststellung der Volksanwaltschaft. Wir sind in diesem Jahr der Lanzarote-Deklaration betreffend den Schutz von Kindern vor sexueller Aus­beutung beigetreten. Wir sind der UN-Konvention für Kinderrechte beigetreten. Und trotz all dieser von Österreich bewusst gesetzten Maßnahmen schaffen wir es noch


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