BundesratStenographisches Protokoll802. Sitzung / Seite 86

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nicht, zum Beispiel im Gesundheitsranking der OECD Platz 27 von 30 Staaten zu ver­lassen.

Das ist kein gutes Zeugnis. Deshalb sollten wir, gerade auch als Bundesrat – Kinder- und Jugendfragen sind ja auch meistens föderale Fragen –, das hier als einen ganz besonderen Auftrag aus diesem Bericht mitnehmen.

Einen Punkt hält dieser Bericht auch noch fest. Der Kampf gegen die Kinderarmut in Österreich ist nicht gewonnen, sondern wir verlieren diesen Kampf immer und immer wieder.

Der zweite Punkt, den ich herausgreifen möchte, ist das Asylrecht. Von 2009 auf 2010 gab es da eine Verzehnfachung der Beschwerden. Da kann etwas nicht stimmen! Die Dauer und die Verschleppung der Asylverfahren ist zu lange. 23 000 Altfälle hat der Asylgerichtshof bei seiner Schaffung bekommen. Die hätten abgebaut werden sollen. Sie konnten nicht abgebaut werden – nicht, weil der Asylgerichtshof schlecht ist oder schlecht arbeitet, sondern weil er nicht die entsprechende personelle Ausstattung hat.

Wenn Rechtsmittelverfahren eine dermaßen lange Dauer haben, dann schafft es der Rechtsstaat, zu einer Art Rechtsverweigerung zu kommen, und das ist das Schlimms­te, was ein Rechtsstaat machen kann.

Das zeigt auch dieser Bericht. Wenn wir jetzt schon hören, dass im Bericht 2011 diese Verzehnfachung schon längst nur mehr eine untere Schwelle ist, weil es zu einer wie­teren Vervielfachung kommen wird, dann müssen wir hier alles unternehmen, um die­ser Rechtsverweigerung ein Ende zu bereiten, denn dahinter stehen überall soziale Bio­graphien.

Der Bundesrat hat 2006 Einspruch gegen das Staatsbürgerschaftsrecht erhoben. Das heißt, der Bundesrat hat damals mit Mehrheit erkannt, dass dieses Gesetz nicht das schafft, was es zu schaffen vorgibt, und nun bekommen wir in diesem Bericht eine kla­re Bilanz dieses Gesetzes, nämlich die dramatische Erhöhung der Zahl der Beschwer­den aus dem Staatsbürgerschaftsrecht.

Aber immerhin kann der Bundesrat sagen, wir haben damals durch unseren Einspruch gewarnt. Damals hat man uns im Nationalrat nicht gehört. Bei der Erhöhung der Zahl dieser Beschwerden geht es gerade um den finanziellen Aspekt. Da hat die Volksan­waltschaft dem Gesetzgeber einen Vorschlag gemacht, eine Anregung gegeben, wie man das regeln kann, damit es eben nicht zu dermaßen krassen Härtefällen kommt.

Leider hat der Gesetzgeber, und das sind auch wir, nicht gehört, was die Volksanwalt­schaft uns sagt, sondern wir haben diesen Punkt noch verschärft. Und dadurch kommt es jetzt gerade zu einer Lawine.

Der dritte Punkt, den ich heute hier ansprechen will, sind die Agrarförderungen. Im Agrarbereich, lieber Kollege Tiefnig, das wissen wir, liegt irrsinnig vieles im Argen. Die bestehenden Förderungen begünstigen oft diejenigen, die ohnehin zu viel bekommen, und diejenigen, die es notwendig hätten, bekommen bei der Agrarförderung zum Über­leben gerade zu wenig.

Aber – jetzt bin ich einmal bei euch, auf der agrarischen Seite –: Dass die Volksan­waltschaft feststellen muss, dass 4 500 Betriebe die Auszahlung im Bereich der Um­weltförderung und der Ausgleichszahlungen verspätet bekommen, was für viele dieser Betriebe existenzbedrohend ist – 4 500 Betriebe sind ja nicht wenig –, ist beachtlich. Wenn es hier hieße, in 20 oder in 30 Fällen, aber 4 500 Betriebe zeigt eigentlich, dass es einen extremen Handlungsbedarf des zuständigen Ministeriums geben sollte, das diesen Handlungsbedarf aber offensichtlich bis jetzt nicht erkennt. Die Verfahren sind noch anhängig.

Lapidar steht im Bericht der Volksanwaltschaft – man kann mich ja dann korrigieren –, dass die Bauern erst im Dezember 2010 über diese Verzögerungen informiert wurden.

 


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