BundesratStenographisches Protokoll802. Sitzung / Seite 88

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Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Mayer zu Wort. – Bitte.

 


14.23.33

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Da­men Volksanwältinnen! Herr Volksanwalt! Herzlich willkommen bei uns im Bundesrat! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Schennach, dein ausführ­liches erstes Statement gibt mir jetzt die Möglichkeit, hier den Kurzbericht zu referieren (Heiterkeit), denn du hast ja den großen Bericht als Grundlage genommen. (Bundesrat Gruber: Du machst die Zusammenfassung!) – Eine Zusammenfassung, Herr Kollege Gruber, selbstverständlich!

Die Zahl jener Menschen, die sich mit einem Anliegen an die Volksanwaltschaft wen­den, ist ja wirklich unglaublich. Es sind immerhin 15 265, und das ist gegenüber 2009 wieder ein Anstieg um mehr als 400 Personen, und das trotz – das trotz, ich wieder­hole und verstärke es – eines vermeintlich hoch entwickelten Rechtssystems in Öster­reich. Trotzdem haben sich so viele Menschen an die Volksanwaltschaft gewandt.

Ich habe zwar nicht die Personalkompetenz so wie du, Herr Kollege Schennach, aber ich würde die Forderung nach einem vierten Volksanwalt unterstützen. Wie wir da dann zurande kommen, das müssen wir noch ausdiskutieren. Wenn das wirklich in dieser Tonart weitergeht, jedes Jahr eine derartige Steigerung, dann sind nicht nur viele Schichten der Bevölkerung überfordert mit dem Rechtssystem, sondern auch unsere Volksanwälte.

Es geht ja darum, dass sich Menschen nicht aus Jux und Tollerei an die Volksanwalt­schaft wenden, sondern weil sie von einer Behörde schlecht behandelt wurden oder unzureichend informiert sind. Von diesen 15 265 Fällen sind das immerhin 11 198 Fälle.

Ich darf mich deshalb im Namen meiner Fraktion – ich denke, ich rede da im Namen aller hier im Bundesrat vertretenen Fraktionen – sehr, sehr herzlich bei den Volksan­wältinnen und beim Volksanwalt für die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger be­danken und natürlich auch den Dank an die MitarbeiterInnen der Volksanwaltschaft hier entsprechend kundtun.

In 6 613 Fällen leitete die Volksanwaltschaft ein Prüfverfahren ein. Auch dies ist ein Anstieg um 6 Prozent. In 59,1 Prozent aller Fälle von Beschwerden über eine Behörde hat die Volksanwaltschaft eine detaillierte Überprüfung gemacht. Ich muss auch dazu sagen, dass 4 585 Beschwerden von der Volksanwaltschaft zwar behandelt wurden, bei diesen aber kein Missstand der Verwaltung festgestellt werden konnte.

Wie schon kurz erwähnt wurde, gibt es den Großteil, etwa 30 Prozent, dieser ganzen Prüfverfahren und Beschwerden im Sozialbereich. Wenn man sieht, dass es hier um Mängel bei der Pflegegeldeinstufung, um Probleme bei den Pensionszeiten oder um Beschwerden rund um das Arbeitslosengeld geht, dann wissen wir, dass sehr viele Menschen in diesem Bereich große Sorgen haben. Zuständig für diesen Bereich sind das Arbeits- und Sozialministerium, die Versicherungsträger und natürlich auch das AMS.

Wie schon erwähnt wurde, kontrolliert die Volksanwaltschaft sieben von neun Bundes­ländern. Es haben ja zwei Bundesländer eine eigene Landesvolksanwaltschaft, näm­lich Tirol und Vorarlberg, und ich glaube, hier dürfte die Zusammenarbeit entsprechend funktionieren, das kann man hier erwähnen. Dass es, so wie die Länder strukturiert sind, in den größeren Ländern mehr Beschwerdefälle gibt als in den kleinen Ländern, das ist, denke ich, auch nachvollziehbar.

Während die Anzahl der Fälle in Wien, Niederösterreich, Kärnten und der Steiermark stieg, war sie in anderen Bundesländern im Vergleich dazu rückläufig. Auffällig sind der


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