einen Anstieg um fast 34 Prozent gegenüber den Vorjahren, obwohl 352 Anliegen innerhalb von zwei Jahren doch eine eher kleinere Größe sind. In 206 Fällen, also in 83,4 Prozent, hat sich herausgestellt, dass das Vorgehen der Behörden korrekt war. In diesen Fällen wurden die Betroffenen – ich glaube, das ist auch ein ganz wichtiger Teil – von der Volksanwaltschaft über die Rechtslage entsprechend informiert, und es wurden auch mögliche Lösungsansätze gefunden, um das Problem zu lösen.
Letztlich wurde in 16,6 Prozent der Prüfverfahren ein Missstand aufgezeigt. Wie in den vergangenen Jahren betrafen diese meist Beschwerden betreffend Raumordnung, Baurecht, auch die Bereiche Soziales und Jugendwohlfahrt und – da ist allerdings eine Stagnation eingetreten – Staatsbürgerschaftswesen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir den Bericht der Volksanwaltschaft diskutieren, hier darüber diskutieren, welche Missstände bei uns in der Verwaltung aufgezeigt werden, dann ist es, meine ich, nicht angebracht, die Verwaltung bei uns in Österreich so darzustellen, wie du das gemacht hast, lieber Kollege Ertl. (Zwischenruf des Bundesrates Ertl.)
Ich glaube, dass wir in vielen Bereichen unserer Verwaltung in Österreich sehr wohl auf dem Weg zu einem Dienstleister am Bürger sind. Es wird immer schwarze Schafe geben, es wird immer Probleme geben, aber ich möchte hier auch einmal eine Lanze für unsere Verwaltung brechen, denn ich glaube, wir sind in vielen Bereichen der Verwaltung bereits moderner Dienstleister.
Meine Damen und Herren, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Kommunikation ist, wie bekannt, ein ganz wesentlicher Teil der täglichen Arbeit der Volksanwaltschaft. Es ist daher wichtig und richtig, die Kommunikationswege weiter auszubauen und für den Bürger so unkompliziert wie möglich zu gestalten.
Aufgrund der großen Nachfrage ist vor allem das Angebot an Sprechtagen in den Bundesländern massiv ausgebaut worden. Die ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ wurde bereits erwähnt: eine Plattform für die Anliegen der Volksanwaltschaft, eine Sendung, die immerhin 320 000 Zuseherinnen und Zuseher pro Sendung hat.
In der Diskussion wird auch immer wieder auf den Zusammenhang zwischen Bürgerbeschwerden und der Qualität der Normen, sprich der Gesetze verwiesen. Ich glaube, das ist ganz wesentlich. Dieser Zusammenhang ist unbestritten, und zwar deshalb, weil einerseits im Sinne einer höchstmöglichen Rechtssicherheit die Forderung nach möglichst präzisen Normen besteht, es andererseits aber aufgrund des dadurch eingeengten Ermessensspielraums bei den Entscheidungen natürlich vielfach zu Härtefällen kommt.
Von der Volksanwaltschaft wird diesbezüglich angemerkt, dass es auch aufgrund der komplizierten Materien oft überhaupt nicht mehr möglich ist, dass Bürgerinnen und Bürger die Gesetze verstehen oder auch richtig interpretieren. Auch darauf ist ein wesentlicher Teil der Beschwerden zurückzuführen. Und wenn sich dann immerhin 83 Prozent sozusagen auflösen, dann besteht da, glaube ich, schon Handlungsbedarf, was die Information und die Formulierung der Gesetze betrifft.
Die Anregungen der Volksanwaltschaft sind eine never ending story. Bei jedem Bericht wird darüber diskutiert, dass die Anregungen der Volksanwaltschaft ernster genommen werden sollten. Die Volksanwältinnen und der Volksanwalt sagen immer wieder: Bitte, es wäre ein Anliegen, ein Anliegen und nochmals ein Anliegen. Es sind schon einige Bereiche erwähnt worden, wo das nicht richtig funktioniert, sagen wir es einmal so. Ich glaube, dass auch wir hier gefordert sind, diese Anregungen der Volksanwaltschaft entsprechend aufzugreifen und letztlich dafür Sorge zu tragen, dass sie umgesetzt werden.
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