BundesratStenographisches Protokoll802. Sitzung / Seite 100

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ßeren Begegnungen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Volksanwaltschaft ergibt sich natürlich die Möglichkeit, diesen Dank allen Mitarbeiterinnen und Mitarbei­tern gegenüber zu kommunizieren, denn Sie alle wissen es ohnehin: Wir drei Volksan­wälte allein hätten viel zu wenig Ressourcen, um alle Beschwerdefälle, die an die Volksanwaltschaft herangetragen werden, zu bearbeiten.

Damit bin ich auch schon beim Arbeitsvolumen, beim Beschwerdeaufkommen. Ja, wir können feststellen: in den letzten Jahren konstant hohe Nachfrage mit einer leichten Tendenz nach oben. Jetzt fragen Sie sich natürlich als Gesetzgeber, worin da der Grund liegt. Als Antwort unsere Bitte, keine vorschnellen kausalen Zusammenhänge zu konstruieren und zu sagen, das wäre deshalb so, weil die Salzburger, Niederöster­reicher oder sonst jemand eine bessere oder schlechtere Verwaltung, mündigere oder unmündigere Bürger hätten. Nochmals: So einfach, so monokausal ist es nicht, aber es ist wahrscheinlich von allem etwas.

Wahrscheinlich ist es auch so, dass es uns eben gelingt, Präsenz zu vermitteln. Ich verweise da zum Beispiel nur auf die verschiedensten Formen des Auftretens der Volksanwaltschaft nach außen.

Wir sind hier auch auf unsere Homepage, auf moderne Medien und so weiter ange­sprochen worden, wobei wir uns da laufend bemühen, sozusagen auf der Höhe der Zeit aufzutreten sowie mit entsprechenden Mitteln unsere Dienste den Bürgerinnen und Bürgern anzubieten.

Jetzt meine Bitte an Sie: Wenn Sie da oder dort Verbesserungsvorschläge haben, dann scheuen Sie sich bitte nicht und schicken Sie uns ein E-Mail: Da könnte man noch das machen, und dort könnte man noch das machen!

Was Bürgerinnen und Bürger uns zurückmelden, ist: Die Volksanwaltschaft ist eine nie­derschwellige, eine unkomplizierte Dienstleistungseinrichtung. Und das wollen wir auf hohem Niveau bleiben.

Berichten darf ich hier auch, dass uns der Nationalrat demnächst – was ich aber jetzt natürlich nicht mit der Diskussion über den vorliegenden Bericht vermischen möchte – im Zusammenhang mit Ressourcen und Stellen – mehrere Volksanwälte, mehrere Mit­arbeiter, Aufstockung und so weiter – und, wie ich hoffe, auch der Bundesrat mit neuen Aufgaben betrauen wird. Wobei ich in diesem Zusammenhang gleich dazusagen möchte: Sie können sicher sein, dass wir – weil wir an der Vorbereitung gut mitgewirkt haben – mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet sein werden, sodass ich glau­be sagen zu können, dass wir auch die künftigen Arbeiten bewältigen werden können, wenn wir alle Sparpotenziale und Möglichkeiten genützt haben.

In der Tat: Sparen ist das richtige Wort. Und wir wissen immer, dass wir mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler arbeiten und dass unser Gehalt und auch das unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – so wie eben auch Ihr Gehalt hier – von allen Österreicherinnen und Österreichern bezahlt wird.

Daher: Wir von der Volksanwaltschaft machen mit beim Sparprogramm, beim Effizienz­steigerungsprogramm der Bundesregierung.

Die verschiedensten Themen, mit denen wir uns beschäftigt haben, haben Sie ja hier angesprochen, eben sozusagen beginnend mit den Spitzenreitern Soziales, Inneres, Gemeinde und Justiz, wobei ich aber jetzt noch ein Augenmerk auf ein Problem lenken möchte, das uns alle betrifft: Ich weiß nicht, ob sich alle Bürgerinnen und Bürger im Klaren darüber sind, in welchem Rechtsstaat wir leben, wie die Rechtslage tatsächlich ausschaut. Daher kommen sie öfters mit überzogenen Erwartungen zu uns. Beispiele hiefür: Gemeinde: Bauordnung, Flächenwidmung. Das Entsetzen ist groß, wenn Bür­ger erfahren müssen, es gibt eine Flächenwidmungsänderung zu ihrem, wie sie oft sa­gen, Nachteil.

 


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