Und bei dem, was Herr Keplinger da in seinem Aktenvermerk schreibt – das hat nichts mit Opferschutz zu tun, das braucht mir kein Mensch hier zu erklären, denn ich weiß ja genau, wie die Reaktionen sind: Die Freiheitlichen, die zerren das Opfer vor die Tür! –, geht es einzig und allein darum, dass hier Schlampereien aufgelistet sind, Schlampereien der Polizei, die passiert sind. (Bundesrat Mag. Klug: Es sei denn, er beleidigt noch ein paar!) – Ja, ja, mag schon alles sein. (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Mag. Klug.) Sagen Sie es laut oder kommen Sie heraus! Verstecken Sie sich nicht in Ihrer Bank hinter irgendeinem Buch!
Hier steht drinnen, dass DNA-Spuren nicht genommen wurden, hier steht drinnen, dass aufgrund der Tatsachen, wie sie am Tatort festgestellt wurden, gewisse Schilderungen, die dann in weiterer Folge auch im Zuge des Rechtsverfahrens der Justiz so übernommen wurden, gar nicht passieren haben können, weil die Tatortrealitäten eigentlich ganz andere waren. Zum Beispiel wird die Frage des Gefängnisses der Frau Kampusch hier ganz deutlich und klar dargelegt. Es wird dargelegt, dass an der Tresortür keinerlei DNA-Spuren genommen wurden. – Sie können das selbst nachlesen.
Diese Pannenserie geht bis ins Jahr 1998 zurück, denn in Wirklichkeit hat sie ja schon zu diesem Zeitpunkt begonnen. Wir brauchen uns nichts vorzumachen: Im Jahr 1998 hat ein Polizeihundeführer einen klaren und deutlichen Hinweis auf den Entführer gegeben. Kein Profiler der Welt hätte diesen Hinweis so klar und deutlich geben können. Was ist passiert? – Bei der Polizei ist ein Fehler passiert. Das war der erste Fehler, den lasse ich mir noch einreden, obwohl er natürlich schreckliche Auswirkungen auf das spätere Opfer hatte, aber wenn einmal ein Fehler passiert, dann kann man das durchaus noch als menschliches Versagen abschreiben.
Hier ist eine Fülle an Fehlern – und in dem Fall sind es 63 dokumentierte Fehler, in Summe 63 dokumentierte Fehler hintereinander! – passiert, und zwar vom Jahr 1998 über die Jahre, in denen das Cold Case Management tätig war, bis hin zu dem Zeitpunkt, als sich Frau Kampusch dann Gott sei Dank endlich selbst befreien konnte, und die Fehler, die dann in weiterer Folge passiert sind, eben dass man nicht entsprechende DNA-Spuren genommen hat, dass man versucht hat, Polizisten auch unter Druck zu setzen, auch von Beamten des Innenministeriums.
Sie tun ja gerade so, als ob da nichts passiert wäre! Sie verstecken sich und sagen, darüber darf man nicht reden, das geben wir hinunter in den Keller des Parlaments, damit die Öffentlichkeit davon nichts erfährt. – Falsch! Ich sage Ihnen klar und deutlich: Die Öffentlichkeit wird davon erfahren, denn solch eine Schweinerei, wie sie hier passiert ist, lässt sich nicht in einen Keller sperren und lässt sich auch sicherlich nicht mehr verheimlichen. Da sind Dinge passiert, die schreien nach Konsequenzen!
Wenn Sie hier die Mauer machen (Zwischenruf des Bundesrates Kainz) und wenn Sie hier sagen, wir steigen in die Debatte nicht ein, denn das fällt alles unter Opferschutz und darüber wollen wir nicht reden, dann erklären Sie mir bitte (Zwischenruf des Bundesrates Mag. Klug), warum fehlende DNA-Abriebe unter Opferschutz fallen! Das können Sie mir nicht erklären. (Bundesrat Dönmez: Aber es kommt darauf an, wie man darüber redet!) – Herr Dönmez, ich schätze Sie ob Ihrer präzisen Sprache hier heraußen, aber Sie können mir persönlich nicht erklären, was ein fehlender DNA-Abrieb mit Opferschutz zu tun hat. (Bundesrat Dönmez: Ich erkläre Ihnen das gerne, aber nicht, wenn die Kameras dabei sind!) – Ja, dann reden wir nachher. Das können wir gerne machen, aber einen fehlenden DNA-Abrieb brauchen wir sicherlich nicht unter Opferschutz abzuhandeln. Ich glaube, darin sind wir uns einig. (Bundesrätin Kerschbaum: Aber die politische Relevanz eines fehlenden DNA-Abriebs ...!) – Na selbstverständlich sind die von politischer Relevanz, denn dieser Aktenvermerk des Herrn Keplinger wurde streng unter Verschluss gehalten. Darüber durfte man nicht sprechen.
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