BundesratStenographisches Protokoll802. Sitzung / Seite 122

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Wir haben am 6. April 2010 einen Vorschlag über die Regelung des Rechts auf Dol­metsch- und Übersetzungsleistungen in Strafsachen beschlossen. Es ging damals da­rum, wie weit die Dienstleistungen der Republik Österreich bei in Österreich anhängi­gen Strafverfahren gehen sollen. Wenn zum Beispiel Ausländer bei uns gegen andere Ausländer Prozesse führen, wie weit müssen dann die Dolmetsch-Leistungen gehen?

Im Herbst 2010, am 5. Oktober, haben wir einen Verordnungsvorschlag gerügt, der die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Ausübung saisonaler Beschäftigung – also eine Saisonnier-Richtlinie – regelt.

Ich möchte vorab ganz kurz erörtern, was solche begründeten Stellungnahmen bewir­ken, was sie beeinflussen und was wir in der Europäischen Union damit auslösen. Wir haben anschließend an diese Subsidiaritätsrüge die Saisonnier-Beschäftigung betref­fend eine Einladung in den LIBE-Ausschuss des Europäischen Parlaments bekom­men – das ist der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres –, um un­sere Bedenken zu begründen.

Es ist nicht dazu gekommen, weil der Flughafen Frankfurt Ende November des Vor­jahres im Schneechaos versunken ist, aber man sieht an diesem Beispiel, dass in der Europäischen Union sehr hellhörig auf die Einwendungen der nationalen Parlamente eingegangen wird, dass die Institutionen der Europäischen Union, wenn mehrere Par­lamente solche Subsidiaritätsrügen verabschieden, sehr sensibel auf diese Initiativen reagieren.

Zum Kaufrecht, zur vorliegenden begründeten Stellungnahme: Wir sind nicht aus Prin­zip gegen die Verabschiedung eines europäischen Kaufrechts, aber wir sind sehr wohl in der vorliegenden Form dagegen. Wir wollen in erster Linie die Verwendung einer an­deren Rechtsgrundlage. Diese andere Rechtsgrundlage hat vor allem den Nebeneffekt, dass dann das Einstimmigkeitsprinzip im Europäischen Rat zum Tragen kommt und wir damit eine wesentlich bessere Rechtsstellung haben.

Weiters sind wir dagegen, dass Parallelrechte geschaffen würden. Wenn man dem vor­liegenden Vorschlag folgt, hat ein Rechtsanwender es mit drei Rechtsordnungen zu tun: mit dem Recht des eigenen Mitgliedslandes, mit dem Recht jenes EU-Mitgliedslan­des, aus dem der Widerpart kommt, und optional dann möglicherweise noch mit dem Recht, das die Europäische Union da normieren möchte – mit dem Effekt, dass da doch einiges an Rechtsunsicherheit entsteht.

Wir wollen auch mehr Rechtssicherheit, als in diesem Vorschlag drinnen steht. Es sind einige unbestimmte Begriffe drinnen, die bewirken würden, dass die Rechtssicherheit erst im Laufe von verschiedenen Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof herge­stellt werden könnte. Das heißt, dass wir über Jahre hinweg keine gesicherte Recht­sprechung hätten. Es sind einige Bereiche nicht geregelt, zum Beispiel die Stellvertre­tung oder die Geschäftsfähigkeit.

Wir glauben auch, dass die Optionalität, dass man das sozusagen auf Wunsch in An­spruch nehmen kann oder auch nicht, Schwierigkeiten mit sich bringt, wenn zum Bei­spiel der stärkere Partner in einem Rechtsgeschäft einfach die Optionalität wählt und der zweite Partner nicht mehr die freie Wahl hat.

Wir sehen auch nicht wirklich einen Bedarf an dieser Regelung. Wir glauben, der wirk­liche Zweck ist, dass man zwischenstaatliche Wirtschaftsbeziehungen, Exporttätigkei­ten ankurbelt. Wir glauben, dass da wesentlich stärkere Argumente vorher zu be­handeln sind, wie zum Beispiel Sprachbarrieren, Zahlungssicherheitsfragen, Betrugs­ängste, Währungen, steuerrechtliche Fragen und so weiter.

Wir stemmen uns nicht prinzipiell dagegen, wir glauben, dass die Sache in der vor­liegenden Form unausgegoren ist und dass sie unseren Bürgern keinen Mehrwert bringt.


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