BundesratStenographisches Protokoll805. Sitzung / Seite 14

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Zweitens: Wir haben eine Riesenreform gestartet im Bereich der niedergelassenen Versorgung – ich erinnere nur an den Bereich der Gruppenpraxen – und in der Frage der Spitäler. Das hat es in Österreich noch nie gegeben, dass es eine Steuerungs­gruppe gibt, in der sowohl die Sozialversicherung als auch die Ländervertreter und der Bund gemeinsam wichtige Schritte gesetzt haben zu einem partnerschaftlichen Ziel­steuerungsmodell und darüber auch eine Einigung erzielt haben.

Es ist jetzt an der Zeit, die nächsten Schritte zu setzen. Ich sage ganz klar, die nächs­ten Schritte, und ich sage das auch sehr deutlich hier im Bundesrat. Ich denke, dass es notwendig ist, in Österreich ein einheitliches Spitalsgesetz zu haben, aber dass die Bundesländer und die Landesregierungen anhand dieses einheitlichen Spitalsge­setzes die Krankenhauslandschaft im Bundesland zu gestalten und zu entwickeln haben.

Ich denke, so weit waren wir noch nie, und dieser Stand, auf dem wir uns derzeit befinden, zeigt ganz deutlich, dass wir eine neue einvernehmliche Vereinbarung zwi­schen Land, Sozialversicherung und Bund haben müssen, damit wir die Artikel-15a-Vereinbarung, die ja am 31.12.2013 endet, neu gestalten können. Da muss das partnerschaftliche Zielsteuerungssystem beinhaltet sein, und da gibt es eine Verein­barung, dass man das im Prinzip akzeptiert. Die Details sind noch zu verhandeln.

 


Präsident Gregor Hammerl: Danke, Herr Bundesminister.

Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Dönmez.

 


Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Planen Sie die Zusammenlegung der Krankenkassen, damit die bestehenden Unterschiede, was Beitragsleistungen betrifft, zwischen den Bundes­ländern und auch zwischen den Berufsgruppen beseitigt werden?

 


Präsident Gregor Hammerl: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Eine Antwort ganz klar: Nein, es ist kein Ziel, was die Frage der Gebietskrankenkassen betrifft. Sie kennen ja die Rechtslage, dass das ASVG vorsieht, dass keine weiteren Betriebskrankenkassen gegründet werden können.

Wir haben derzeit sechs Betriebskrankenkassen. Diese Betriebskrankenkassen orga­nisieren Gesundheitsversorgung für sechs einzelne Betriebe. Wenn es hier zu einer Zusammenführung kommt, gerne, das hängt aber vom Betrieb ab. Ich sage aber ganz deutlich, viele Unternehmen, die eine Betriebskrankenkasse haben, zahlen Verwal­tungs­kosten dazu. Insofern wäre das kein Vorteil für die gesamte Versicherten­gemein­schaft.

Ich kann Ihnen aber – das als Information – versichern, wir haben in Österreich, was die Beitragsaufkommen betrifft, gleiche rechtliche Grundlagen für alle Kassen. Die Grundlagen sind gleich, was die Beitragsaufbringung betrifft, und wir haben auch die gleichen Rechtsansprüche im ASVG, was die Leistungen angeht. Das heißt, in allen Betriebskrankenkassen gibt es das gleiche Beitragsrecht.

Es gibt dann kleine Unterschiede in der Frage, welches Produkt eine Krankenkasse bei Heilbehelfen und Hilfsmitteln ausgeschrieben hat. Da kann es zwischen den Bundesländern aufgrund der rechtlichen Lage und auch der Ausschreibung unter­schiedliche Maßnahmen geben. Es kann auch in der Gesamtsumme kleinere Unterschiede im Feld von freiwilliger Leistung der Krankenkassen geben. Ansonsten ist das Leistungsrecht in Österreich im ASVG gleich.

 


Präsident Gregor Hammerl: Danke, Herr Bundesminister.

 


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