BundesratStenographisches Protokoll805. Sitzung / Seite 29

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Meine Frage: Sind mit der Ärztekammer diesbezüglich Gespräche geführt worden, und wann beabsichtigen Sie, das neue Gesetz in Begutachtung zu geben? Oder geht das Gesetz in Begutachtung, ohne dass man vorher mit der Ärztekammer dement­sprechende Gespräche geführt hat?

 


Präsident Gregor Hammerl: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Erstens: Wir haben laufend Gespräche mit der Ärztekammer in der Frage dieses Gesetzes.

Ich habe – zweitens – auch eine Arbeitsgruppe eingerichtet, in die uns die Öster­reichische Ärztekammer einen renommierten Arzt als ständigen Partner in alle Aus­schüsse, in alle Steuerungsgruppen entsandt hat. Der war am gesamten Prozess der Entstehung dieses Gesetzeswerkes beteiligt und hat die einzelnen Schritte auch alle mitgetragen. Wir haben viele Gespräche mit unterschiedlichen Personen in der Ärzte­kammer geführt.

Ich kann Ihnen auch sagen, dass ich mit vielen Ärztinnen und Ärzten persönlich gesprochen habe, weil es mich auch persönlich interessiert hat, die Eindrücke von ÄrztInnen, die am Pilotprojekt der E-Medikation teilgenommen haben, zu erfahren. Ich habe mir dort auch die Probleme und den Umgang authentisch erklären lassen und habe die Erfahrungen, die diese Ärztinnen und Ärzte gemacht haben, auch in das Gesamtprojekt einfließen lassen.

Wir sind ständig im Gespräch mit der Ärztekammer. Ich habe auch mehrere Gespräche mit dem Präsidenten der Österreichischen Ärztekammer geführt, eines sogar im Bundeskanzleramt. Also die Österreichische Ärztekammer ist in diesem Bereich immer informiert dabei. Sie ist nicht mit allen Punkten einverstanden, weil es natürlich in Österreich mehr Interessen gibt als nur jene der Ärztekammer.

 


Präsident Gregor Hammerl: Noch eine Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Ertl.

 


Bundesrat Johann Ertl (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Minister, wie Sie ja eben angeschnitten haben, gibt es massiven Widerstand der Ärzteschaft gegen das ELGA-System – sie befürchten ja anscheinend eine Kontrolle durch einen anderen Arzt –, aber es gibt auch massiven Widerstand durch Patienten.

Und jetzt meine Frage: Kann jemand die Eintragung seiner Gesundheitsdaten in die Datenspeicher von ELGA verweigern?

 


Präsident Gregor Hammerl: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Sehr geehrter Herr Bun­desrat, ich teile Ihre Auffassung nicht, dass es massiven Widerstand von Patientinnen und Patienten gibt. Das ist mir nicht bekannt. Mir ist bekannt, dass die eine, möglicherweise auch die andere Ärztekammer dieses Thema verwendet, um vielleicht bei besonderen Wahlkämpfen gut abzuschneiden. Das ist das Recht jeder Inter­essenvertretung. Das ist zu akzeptieren.

Insgesamt sage ich Ihnen, dass viele Ärztinnen und Ärzte sehr, sehr froh sind, wenn sie ihre Fachentscheidung, ihre diagnostische Entscheidung, ihre Behandlungs­entscheidung auf qualifiziertere Vorinformation setzen können. Zu mir kommen auch viele Ärztinnen und Ärzte, die sagen: Ich wäre so froh zu wissen, was Patientinnen und Patienten von einem Kollegen verschrieben bekommen haben. Die wären froh zu wissen, wie der letzte Befund, zum Beispiel in einem Labor, war. Das ist jetzt nicht immer der Fall. Das ist sichergestellt.

Was nun Ihre konkrete Frage betrifft, ob ein Patient sagen kann, er möchte seine Daten nicht gespeichert haben, so ist in dem Gesetzentwurf, den ich zur Begutachtung


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