BundesratStenographisches Protokoll805. Sitzung / Seite 37

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sollte, werden sie aus den der österreichischen Sozialversicherung zur Verfügung stehenden Mitteln bedeckt.

Das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kosovo über soziale Sicherheit wird gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend sein und daher der Genehmigung des Nationalrats gemäß Art. 50 B-VG bedürfen.

Der Nationalrat und der Bundesrat werden gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG von der Auf­nahme der Verhandlungen unverzüglich unterrichtet werden.

Im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumen­ten­schutz stelle ich daher den

Antrag,

die Bundesregierung wolle dem Herrn Bundespräsidenten vorschlagen, die Mitglieder der österreichischen Delegation in der oben angeführten Zusammensetzung zu Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kosovo über soziale Sicherheit zu bevollmächtigen.

Wien, am 7. Februar 2012

SPINDELEGGER m.p.“

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Präsident Gregor Hammerl: Es ist die Strategische Jahresplanung 2012 des Bun­desministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur auf der Grundlage des Arbeits­pro­gramms der Kommission sowie des 18-Monatsprogramms der polnischen, däni­schen und zypriotischen Präsidentschaften eingelangt, die dem Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur zur Vorberatung zugewiesen wurde.

Ebenso eingelangt ist die Jahresvorschau des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung 2012 auf der Grundlage des „Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission“ und des „Achtzehnmonatsprogramms des Rates“, die dem Ausschuss für Wissenschaft und Forschung zur Vorberatung zugewiesen wurde.

Genauso ist das EU-Arbeitsprogramm 2012, Bericht des Bundesministers für euro­päische und internationale Angelegenheiten an das österreichische Parlament eingelangt, das dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen wurde.

Darüber hinaus ist der Jahresbericht 2012 gemäß Artikel 23f Abs. 2 B-VG des Bun­desministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2012 sowie des Achtzehnmonatsprogramms des polnischen, dänischen und zypriotischen Ratsvor­sitzes eingelangt, der dem Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumen­tenschutz zur Vorberatung zugewiesen wurde und bereits einen Tagesordnungspunkt der heutigen Sitzung bildet.

Weiters eingelangt ist die EU Jahresvorschau des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 2012, die dem Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft zur Vorberatung zugewiesen wurde und ebenfalls schon einen Tagesordnungspunkt der heutigen Sitzung bildet.

In weiterer Folge ist auch die EU-Jahresvorschau 2012 des Bundesministeriums für Finanzen eingelangt, die dem Finanzausschuss zur Vorberatung zugewiesen wurde.

 


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