BundesratStenographisches Protokoll805. Sitzung / Seite 40

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sieben Beitrittsländern – das ist derzeit ein Viertel – eine Million Unterschriften. Eine Million klingt im ersten Moment hoch, aber die EU hat über 500 Millionen Bürger und Bürgerinnen, und es braucht eine bestimmte Form repräsentativer Vertretung, damit man auch in den Gesetzwerdungsprozess für 500 Millionen Menschen entsprechend eingreifen kann.

Die Europäische Bürgerinitiative folgt ein wenig dem österreichischen Konstrukt der direkten Demokratie. Man kann die Europäische Bürgerinitiative – auch in Deutschland ist das ähnlich – dem österreichischen Volksbegehren gleichsetzen. Das heißt, es ist keine Volksabstimmung. Ich denke, der Lissabon-Vertrag und die Demokratie inner­halb der Europäischen Union werden, wenn das Europäische Volksbegehren, sprich die Europäische Bürgerinitiative, erfolgreich ins Laufen kommt, irgendwann auch eine Weiterentwicklung in Richtung einer Volksabstimmung erfahren.

Aber derzeit gilt eben diese Mindestvoraussetzung, das heißt, aus sieben unterschied­lichen Ländern bilden je eine Person, also wiederum sieben Bürger und Bürgerinnen, eine Art Ausschuss, einen Bürger- und Bürgerinnenausschuss und benennen eine Hauptansprechperson. Ein solches Begehren kann natürlich nur auf jene Akte und Kompetenzen gerichtet sein, in denen die Union eine Kompetenz hat und die nicht in nationalstaatlicher Kompetenz sind. Ist dieser Vorgang geklärt, dann richtet die Kommission ein Portal ein, ein sogenanntes Online-Portal. In diesem Online-Portal haben nun im Rahmen dieser Bürgerinitiative die Menschen die Möglichkeit, in einem Zeitraum von zwölf Monaten ihre Unterschrift für eine bestimmte Initiative abzugeben.

Ich bin froh darüber – weil jetzt gerade sehr viele junge Menschen hereinkommen –, dass wir in Österreich die Teilnahme an der Bürgerinitiative ab 16 Jahren möglich machen. In manchen anderen Mitgliedstaaten – das ist vielleicht ein Wermutstropfen – ist es ab achtzehn, aber in Österreich können junge Menschen ab sechzehn sich in diese Bürgerinitiative eintragen.

Insgesamt macht das für Österreich ein Quorum von 14 250  Stimmen aus, ein nationales Volksbegehren braucht 10 000. Wir haben jetzt bei der Europäischen Bürgerinitiative 14 250 Stimmen.

Maroš Šefcovic, das ist der Vizepräsident der Kommission und zuständig für Innen­angelegenheiten, hat diese Europäische Bürgerinitiative als ein weiteres Kapitel im demokratischen Leben der Union bezeichnet. Viele erwarten bereits als eine dieser ersten Bürgerinitiativen etwas, was zum Beispiel Österreich einstimmig auch auf Regierungsebene fordert, das ist die Einführung einer europäischen Trans­aktions­steuer, denn die Bürger und Bürgerinnen erwarten sich, nachdem Europa budgetär dermaßen große Unterstützungen, etwa im Bankensektor, geleistet hat, dass es zu dieser Transaktionssteuer kommen wird.

Manche kritisieren bei dieser Europäischen Bürgerinitiative – ich sehe das aber umge­kehrt durchaus auch als einen Fortschritt –, dass dieser grenzüberschreitende Dialog jene begünstigt, die heute in der Zivilgesellschaft bereits verankert sind. Das sind die sogenannten NGOs, das sind Initiativen im Umweltbereich, im Bereich des Arbeit­nehmer- und Arbeitnehmerinnenschutzes, das sind Verkehrsinitiativen. Es wird be­fürchtet, dass sie durch ihre natürlich heute bereits aktive Vernetzung und durch ihre bisherige Kommunikation begünstigt werden. Das ist aber jetzt auch umgekehrt einmal ein Dankeschön, eine Akzeptanz und eine Würdigung der Arbeit der NGOs, dass sie hier in einer vielleicht etwas begünstigten Position sind.

Liebe Kollegen und Kolleginnen, mit der heutigen Beschlussfassung, die einstimmig ist – ich bin darüber sehr glücklich, dass sie einstimmig ist –, schaffen wir nun die dritte Säule in der Demokratisierung, in der Transparenz, in der Mitbestimmung im Rahmen der Europäischen Union und schlagen endlich auch das Kapitel der direkten Demo-


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