bringen wir uns selbstverständlich im EU-Ausschuss ein, was aber nicht heißt, dass hier ein Meinungswechsel stattgefunden hat. (Beifall bei der FPÖ. – Ironische Heiterkeit bei der SPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Schennach.)
Mindestens eine Million Bürger in sieben Mitgliedstaaten müssen die Bürgerinitiative unterschreiben. Innerhalb von zwölf Monaten müssen diese Unterschriften gesammelt werden. Das ist ja jetzt schon mehrmals erklärt worden. Aber was macht Österreich daraus? – Gleich einmal die ersten Hürden einbauen. Damit das nicht so einfach wird, muss man entweder den Pass oder einen Personalausweis vorweisen. Es genügt nicht ein Lichtbildausweis, wie es zum Beispiel in anderen Ländern der Fall ist. Deutschland etwa verzichtet überhaupt auf die Ausweispflicht. Ich kann also mit einem Lichtbildausweis in Österreich zur Nationalratswahl gehen, ich kann zur Wiener Gemeindesratswahl gehen, ich kann den Bundeskanzler wählen, ich kann den Landeshauptmann wählen, ich kann also bestimmen, wie künftige Regierungen zusammengesetzt sind (Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ – Bundesrat Kneifel: Den Landtag! Den Landeshauptmann können Sie nicht wählen!), aber bei einer Europäischen Bürgerinitiative, wo ja überhaupt nichts Rechtsverbindliches stattfindet, kann ich das nicht tun. – Das ist einmal der erste Kritikpunkt.
Aber die Bürgerinitiative ist ja auch kein wirkliches Instrument der direkten Demokratie. Denn was passiert denn eigentlich, wenn jetzt diese Million Unterschriften in den sieben Mitgliedstaaten gesammelt worden sind? Die Initiatoren können das der Kommission vorlegen. Sie dürfen eine öffentliche Anhörung haben. Das ist schon besser als nichts, aber der Weisheit letzter Schluss ist es sicherlich auch nicht. Und das war‘s dann aber auch! Es gibt überhaupt keinen Druck, dass Gesetzesinitiativen eingeleitet werden, und es gibt schon überhaupt nicht die Möglichkeit, dass das dann in eine Volksabstimmung übergeleitet wird.
Das haben wir aber in Österreich auch nicht. Da reden wir auch schon seit Jahren, um nicht zu sagen seit Jahrzehnten davon, dass ab einer gewissen Anzahl von Unterschriften Volksbegehren in Volksabstimmungen verbindlicher Art umgeleitet werden sollten, und die österreichische Regierung tritt dem ja auch nicht näher. Also warum sollte es jetzt eigentlich in der Europäischen Union unbedingt anders sein? Hier wie dort kann man offensichtlich mit der direkten Demokratie, die man ernst meint, nicht wirklich etwas anfangen.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich verstehe unter Bürgerbeteiligung schon etwas anderes. Ich glaube schon, dass es wichtig ist, dass das Volk auch mit entscheiden kann – und das betrifft auch Gesetzesinitiativen –, wenn es der Meinung ist, dass die Regierung da auf dem völlig falschen Pfad ist, aber da fehlt Ihnen leider überhaupt der Mut dafür, und das nicht nur in Österreich, sondern eben auch im übrigen Europa.
In Österreich entscheidet die Regierung – übrigens ohne das Parlament befragen zu müssen – über Milliardenbeträge, die wir in das Fass ohne Boden Griechenland schaufeln. Das Parlament hat hier überhaupt nichts mitzureden, geschweige denn die Bevölkerung, die es aber dann zahlen wird, wenn irgendetwas schlagend wird. Die Parlamentarier haben auch keine Möglichkeit, hier darüber zu befinden. Ganz anders übrigens als im Deutschen Bundestag. Der Deutsche Bundestag hat sich nämlich sehr wohl das Recht erstritten, dass er bei den diversen Finanztransaktionen, wohin auch immer innerhalb Europas, mitreden, mit entscheiden und mitbestimmen kann. Das ist in Österreich überhaupt nicht einmal in weiter Sicht, geschweige denn, dass das irgendwo in der Nähe ist. Das heißt also, der Parlamentarismus ist da in gewisser Weise ohnehin ausgeschaltet.
Und die Opposition – das erleben wir ja immer wieder – ist für die Regierung von ÖVP und SPÖ bestenfalls ein lästiges Übel, wenn wir ihnen auf die Finger schauen und
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