BundesratStenographisches Protokoll805. Sitzung / Seite 47

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kratie in Österreich und auf europäischer Ebene noch fortgesetzt wird. – Danke. (Beifall bei den Grünen, bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Mühlwerth.)

11.08


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gemeldet ist Herr Staatssekretär Kurz. – Bitte.

 


11.08.35

Staatssekretär im Bundesministerium für Inneres Sebastian Kurz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, gerade in Zeiten, in denen das Interesse an Politik vielerorts abnimmt und in den letzten 20 Jahren die Wahlbeteiligung auch auf Bundesebene stetig gesunken ist, ist es extrem wichtig, Signale in Richtung Offenheit der Demokratie zu setzen, und ist es aus meiner Sicht extrem wichtig, die Möglichkeit zur Teilhabe in vielen Bereichen zu schaffen. Mit der Europäischen Bürgerinitiative setzen wir, glaube ich, einen wichtigen und sehr richtigen Schritt zu mehr Bürgerbeteiligung und mehr Demokratie auf europäischer Ebene. Ich glaube, besonders positiv ist herauszuheben, dass es da nicht um Einzelinteressen geht. Diese stehen nicht im Vordergrund, sondern es stehen europäische Anliegen, die die Bürger aus mehreren Mitgliedstaaten betreffen, im Vordergrund.

Eine Bürgerinitiative hat zwei Hürden zu überspringen. Zum einen geht es darum, mindestens eine Million Unterschriften zu sammeln, mindestens eine Million Bürge­rinnen und Bürger zu finden, die eine Initiative unterstützen. Zum Zweiten braucht es sieben Mitgliedstaaten, die jeweils auch eine Mindestanzahl erreichen; da ist die Zahl sehr unterschiedlich, von 3 750 Unterstützerinnen oder Unterstützern in Malta bis hin zu über 74 000 in Deutschland. In Österreich müssten mindestens 14 250 gültige Unter­stützungserklärungen gesammelt werden, um als eines von sieben Ländern gezählt zu werden.

Nach erfolgreicher Einbringung einer solchen Unterstützung, nach erfolgreicher Ein­bringung der Bürgerinitiative hat die Kommission drei Möglichkeiten, damit umzu­gehen: Sie kann der Initiative folgen; sie kann Änderungen bei den Gesetzestexten veran­lassen; und falls die Kommission sich entscheidet, der Forderung der Bürger­initiative nicht nachzukommen, dann muss sie zumindest die Gründe dafür öffentlich darlegen.

Ich glaube, auch das schafft mehr Vertrauen und mehr Transparenz auf der euro­päischen Ebene. Ich bin sehr froh darüber, dass nach einer umfassenden Diskussion hier, glaube ich, eine gute Grundlage getroffen worden ist. Ich bin froh darüber, dass Österreich die Europäische Bürgerinitiative unterstützt und ermöglicht, und ich darf Sie, sehr geehrte Damen und Herren, auch um Zustimmung ersuchen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

11.11


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Grimling. – Bitte.

 


11.11.25

Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Die österreichische Rechtsordnung enthält neben dem parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren auch Einrichtungen der direkten Demokratie wie das Volksbegehren, die Volksbefragung und die Volksabstimmung, mit welchen eine unmittelbare Bürgerbeteiligung bei Gesetzesvorlagen gesichert ist.

Innerhalb der Europäischen Union sieht der Vertrag von Lissabon als vergleichbares Instrument die Europäische Bürgerinitiative, in Kurzform EBI genannt, vor. Unionsbür-


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