BundesratStenographisches Protokoll805. Sitzung / Seite 61

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der Demokratie!) Wenn man sich den Rechtsschutzbeauftragten anschaut, wie er bestellt wird: Er wird vom Bundespräsidenten bestellt. Er wird auf Vorschlag der Bundesregierung nach Anhörung der Präsidentin des Nationalrates, nach Anhörung der Präsidenten des Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshofs bestellt. Das ist also nicht irgendeiner, der da bestimmt, der das überwacht.

Es ist auch angeführt, unter welchen Voraussetzungen diese Überwachungen stattfin­den sollen. Wir leben in einer Zeit, wo sich die Technik unheimlich schnell entwickelt, wo sie fortschreitet, wo jedermann jederzeit überall erreichbar ist, wo wir Möglichkeiten haben, über das Internet abzufragen, wo wir Möglichkeiten haben, über das Internet in Verbindung zu treten, wo wir die Möglichkeit haben, wenn wir böse Menschen sind, auch Planungen gegen unsere Gesellschaft durchzuführen. Wir müssen ganz einfach unserer Polizei, unserer Exekutive die Möglichkeiten geben, auch hier eingreifen zu können.

Das ist schon eine Gratwanderung, das ist gar keine Frage: Wie weit geht das Recht des Einzelnen, und wie weit darf der Staat uns überwachen? – Was aber Kollege Ertl sagt, finde ich eigentlich schon sehr stark. Sich hierherzustellen und einfach zu sagen, es wird gegen das eigene Volk vorgegangen, eine Unterstellung, dass das Innen­ministerium und wir hier mit diesem Gesetz gegen das eigene Volk vorgehen, das ist schon ein starkes Stück! Das kann man eigentlich auch nicht durchgehen lassen, auch wenn es eine Debatte ist und auch wenn man vielleicht Emotionen dafür hat. Aber, bitte, ein bisschen mehr Rücksicht auf die Wortwahl! (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Dönmez.)

Bei diesem Abkommen mit Amerika ist es auch nicht so, dass es einige wenige Staaten waren. Es sind immerhin 20 europäische Staaten, die ein Abkommen mit Amerika gemacht haben. Selbstverständlich ist in Amerika das Datenschutzgesetz ein ganz anderes als bei uns, unseres ist so weit entwickelt, dass eigentlich nur wenige Staaten mitkommen. In Amerika ist es gar keine Frage: von Geheimhaltung oder dem Schutz der Persönlichkeit, überhaupt seit Nine Eleven, keine Spur mehr. Daher ist uns, glaube ich, der Versuch ganz gut gelungen, mit Amerika diesen Vertrag abzuschließen.

Selbstverständlich wäre es besser gewesen, ein gesamteuropäisches Abkommen zu haben, wo alle europäischen Staaten mit eingebunden sind, mit einem scharfen und verschärften Gesetz. Es ist aber so, dass wir das ganz einfach brauchen, dass wir aber auch als Abgeordnete aufgerufen sind, zu schauen, wie dieses Gesetz angewandt wird. Das ist sicherlich auch eine große Aufgabe, um Missbrauch zu verhindern. Das liegt aber nicht daran, dass die Institutionen Missbrauch betreiben, sondern das liegt daran, dass es ganz einfach menschelt, wo Menschen sind, und man nie in irgend­einen Menschen hineinschauen kann.

Zum Abschluss – nicht ganz dazu passend, aber weil die Frau Innenministerin gerade da ist, und das hat auch mit dem Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu tun –: Wir haben gestern in Favoriten eine Bürgerversammlung gehabt, und ein großes Anliegen der Bevölkerung dort war die Sicherheit und das Unsicherheitsgefühl. Die Bevölkerung würde sich wünschen, dass wir in Favoriten mehr Polizei auf der Straße haben, dass wir dort mehr Polizisten fußgehenderweise, nicht nur im Auto fahrend haben, um ganz einfach das Sicherheitsgefühl wieder ein wenig in die Höhe zu schrauben. Wir versuchen es auch mit diesem Gesetz, aber ich glaube, Maßnahmen, dass die Polizei mehr präsent ist und dann auch mehr Polizisten bei uns in Favoriten auf der Straße sind, sind auch sehr zielführend. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.08


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesminister Mikl-Leitner. – Bitte.

 


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