BundesratStenographisches Protokoll805. Sitzung / Seite 65

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weil der gerade schlecht aufgelegt war. Da hätte man vielleicht etwas machen sollen, dass man sagt: Wenn kein begründeter Tatverdacht besteht, dann hat jemand, wenn er die Genehmigung zum Einreisen oder zum Boarden bekommt, eigentlich auch Anspruch auf die Verpflichtung der Amerikaner, ihn ins Land zu lassen. Aber da ist leider nichts geschehen.

Ich bin schon gespannt darauf, wie dieses Abkommen in der Praxis gelebt wird, und vor allem, was für Daten wir dann im Gegenzug von den Amerikanern bekommen. Deshalb werden wir dieses Abkommen – vor allem auch aus den genannten daten­schutzrechtlichen Bedenken – ablehnen. (Beifall bei der FPÖ.)

12.22


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Köberl. – Bitte.

 


12.22.53

Bundesrat Günther Köberl (ÖVP, Steiermark): Geschätzter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Krusche, Sie haben gesagt: Wenn man das so liest, dann wird Ihnen angst und bange. – Ich möchte das so formulieren: Wenn man Ihnen zuhört, wird einem manchmal angst und bange, weil Sie Dinge lesen und Dinge hineininterpretieren, die mit der Realität nur im Weitesten zu tun haben.

Lassen Sie mich auch auf diesen Tagesordnungspunkt 3 eingehen! Unzweifelhaft hat die Entwicklung der letzten Jahre in den Bereichen internationale Kriminalität und auch Terrorismus eine verstärkte internationale Zusammenarbeit von Polizei und Justiz notwendig gemacht. Darüber sind wir uns hoffentlich einig.

Die Vorgeschichte wurde ebenfalls erwähnt: Im Jahre 2008 traten die USA mit dem Vorschlag des Abschlusses bilateraler Abkommen an Österreich und andere euro­päische Staaten heran. Ich bin bei Ihnen, wenn Sie sagen, es wäre vielleicht besser gewesen, eine gesamteuropäische Lösung zu erreichen. Aber wir wissen – und Sie haben auch die Debatte und die Unterlagen aus dem Nationalrat verfolgt –, dass es dahin ja auch Schritte gibt. Die Bundesregierung hat am 9. März 2010 Verhandlungen über ein entsprechendes Abkommen mit den USA beschlossen.

Das vorliegende Abkommen – wir haben es von der Frau Ministerin schon gehört – stellt eine sinnvolle Ergänzung zum sogenannten Prümer Vertrag, den wir seit 2005 mit elf europäischen Ländern sehr intensiv nützen, dar. Auch da hat es am Anfang Bedenken gegeben, auch da ist es um das Thema Datenschutz gegangen. Tatsache ist, bis 2011 haben wir dabei mehr als 150 000 DNA-Treffer erzielt und mehr als 6 000 übereinstimmende Fingerprints, die es ermöglichen, dass Verbrechensbekämpfung auch weit über die nationalen Grenzen hinausgeht.

Wann wird dieses Abkommen angewandt? – Auch das haben wir gehört. Hier sind sicher die Vereinigten Staaten sensibler bei der Interpretation von terroristischen und schwerwiegenden Straftaten. Aber auf diesen Bereich ist es nach Art. 1 eingeschränkt. Wenn wir Kriminalität erfolgreich bekämpfen wollen, dann können wir uns nicht dage­gen verschließen – das möchte ich betonen –, auch ein Abkommen mit den Vereinig­ten Staaten zu treffen, und zwar in die Richtung, dass natürlich auch Fingerprints und DNA-Spuren wie mit den anderen europäischen Ländern abgeglichen werden können.

Wir sind uns einig darin – und da möchte ich mich auch auf diese Seite stellen –, dass der Datentransfer eine äußerst sensible Sache ist. Ich bin auch dabei, dass gerade persönliche Daten ein besonders sensibler Bereich sind und dass hier – das muss man wirklich sagen – auch ein gerechtfertigter und überprüfter Umgang damit notwendig ist.

 


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