BundesratStenographisches Protokoll805. Sitzung / Seite 76

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machen, treten wir dafür ein, dass diese auch in digitaler Form möglich sein soll. Diese Maßnahme könnte die Dunkelziffer vor allem im Bereich der Vermögensdelikte vermindern und uns eine realistische Darstellung der tatsächlich erfolgten Straftaten vor Augen führen. Dadurch würde es zu einer Erhöhung der angezeigten Straftaten kommen. Das will unser Innenministerium vermutlich nicht. (Vizepräsidentin Mag. Neuwirth übernimmt den Vorsitz.)

Was im Bericht ebenfalls keine Erwähnung findet, ist der Umstand, dass Kriminal­touristen in Österreich ganz ohne Risiko agieren können, weil Fakt ist, dass es ihnen in österreichischen Gefängnissen weit besser geht als in ihrer Heimat in Freiheit. Sichere Unterbringung in warmen Zellen, volle Verköstigung, Unterhaltung und Freizeit­gestaltung durch eine übersoziale Gefängnisordnung und natürlich ein Gesund­heits­check. Das kennen diese Kriminaltouristen aus ihrer Heimat nicht! (Bundesrat Kainz: Faschingsrede! – Bundesrat Mag. Klug: Jetzt ist schon Fastenzeit!)

Der SB zeigt auch auf, dass, gerade wenn es um strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen des einfachen Bürgers geht, die Zahl der angezeigten Delikte stark zuge­nommen hat und die Aufklärungsquote hingegen stark zurückgegangen ist. In dem Zusammenhang möchte ich Sie besonders auf Taschen- beziehungsweise Trick­diebstahl an öffentlichen Orten hinweisen. 2010 gab es 19 254 Anzeigen. Das ist eine Steigerung von 79,1 Prozent. Bei Diebstählen in Wohnobjekten stieg die Zahl der angezeigten Fälle gar um 244,5 Prozent; die Aufklärungsrate ist gestiegen, es kann daher beim Durchlesen des SB leicht der Eindruck entstehen, dass die Strafverfolgung bei Delikten in gewerblichen und wirtschaftlichen Bereichen vorrangig behandelt wird.

Worauf im Bericht ebenfalls kein Wert gelegt wurde, ist die Situation der Exekutiv­beamten an sich und deren Anzahl in Relation zur Gesamtbevölkerung. Aus dem Bericht „Das Personal des Bundes 2011“ des Bundeskanzleramts stammen folgende Zahlen: Personalstand in Bund, Ländern und Gemeinden zusammen: 350 524 Be­diens­tete. Das ergibt, dass ein Beamter in Relation zur Gesamtbevölkerung für 24 Bür­ger zuständig ist. Anders bei der Polizei: Personalstand an Exekutivbeamten öster­reichweit: zirka 26 836, und das ergibt dann ein völlig anderes Bild: Ein Exekutivbeam­ter ist zuständig für 312 Bürger.

Bedenkt man jedoch, dass gut 5 000 Exekutivbeamte Innendienst versehen, bleiben nur mehr 21 833 Einsatzbeamte für den Außendienst und den direkten Dienst am Bürger. Somit sind also österreichweit knapp 8 000 Einsatzbeamte im Dienst, denn natürlich muss man auch die Dienstrotation einrechnen; die im Krankenstand und im Urlaub befindlichen Kollegen habe ich nicht eingerechnet. Die wahre Relation ist somit die, dass ein einziger Exekutivbeamter für 1 000 Bürger zuständig ist. (Bundesrat Kainz: Das ist doch ohnehin gut! 1:1 000 ist doch ohnehin super, oder? Das passt ohnehin gut!) – Nein, wart ein bisschen, Herr Kainz! Erinnern wir uns, ein nicht der Exekutive angehörender Beamter ist für 24 Bürger zuständig; es steht hier 24:1 000. – All das weiß weder der Bürger noch die Bürgerin, denn das steht eben nicht im Bericht.

Wir haben zu wenig Exekutivbeamte, das ist klar. Nachwuchs tut not, aber woher nehmen? (Bundesrat Lindinger: Zivildiener!) Ein Großteil der um eine Polizei­aus­bildung Ansuchenden ist für den Beruf nicht geeignet – körperlich nicht und auch nicht aufgrund mangelnder Schulausbildung. Junge Menschen aber, welche zum Exekutiv-beamten befähigt wären, meiden aus vielerlei Gründen diese Berufswahl zumeist: wegen der Beschwerlichkeiten des Berufs, der nicht familienfreundlichen Dienstzeiten und der steigenden Gefährlichkeit des Polizeidienstes. Einer der Hauptgründe für die Ablehnung dieses Berufs ist jedoch die schlechte Bezahlung.

Für die Exekutivbeamten ist es ist ein langer Weg, bis sie ein adäquates Gehalt beziehen, und ohne hoch versteuerte Überstunden ist dies überhaupt nicht möglich.


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