BundesratStenographisches Protokoll805. Sitzung / Seite 95

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gratulierte dazu, dass Österreich auch in so einer Randsportart eine Goldmedaille macht. – Also Skifahren ist weltweit gesehen vermutlich eine viel größere Randsportart als Segeln, aber in Österreich – und das ist ja auch in Ordnung – ist Skifahren natürlich eine wichtige Sache, und das sehe ich auch so.

Als gebürtiger Niederländer kann ich mich noch erinnern, dass für meine Eltern der größte Kulturschock unter anderem der war, dass im ORF kein Eisschnelllauf zu sehen war. In Holland zum Beispiel spielt Skifahren kaum eine Rolle, dafür ist Eis­schnelllauf eine wichtige Sportart, die woanders wieder eine Randsportart ist.

Das Wort, die Begrifflichkeit „Randsportart“ ist natürlich immer nur sehr relativ zu sehen, zumal es ja auch gut ist, wenn junge Menschen auch Sportarten, die hier­zulande nicht so im Bewusstsein verankert sind, zu sehen bekommen und damit konfrontiert werden. Natürlich sind österreichische Erfolge immer die größte Werbung für die jeweilige Sportart. Die gegenständlichen Gesetzesänderungen können dazu beitragen, dass jetzt auch private Sender leichter an bestimmte Sportarten zur Übertragung herankommen, die bislang nicht den Weg in einen Fernsehkanal gefun­den haben.

Ich möchte allerdings den Fokus eigentlich vor allem darauf legen, was ich mir in einem neuen ORF-Gesetz erhofft hätte oder was ich mir von einer neuen Novellierung des ORF-Gesetzes erwarte. Vor nicht allzu langer Zeit ist ein Entscheid ergangen, dass der ORF keine Facebook-Seiten betreiben darf, und wir wissen alle, dass Sen­dungen, die einmal im ORF gelaufen sind, nur sieben Tage lang online stehen dürfen und dann auch wieder weg sein müssen. Das war ein Wunsch der privaten Medien. Das kann man, wenn man will, nachvollziehen. Es ist aber aus meiner Sicht im digitalen Zeitalter einfach durch nichts mehr zu rechtfertigen, denn es gibt aus meiner Sicht auch einen öffentlich-rechtlichen Auftrag für den digitalen Auftritt des ORF bezie­hungsweise eines öffentlich-rechtlichen Senders.

Ich verweise beispielsweise auf die BBC. Die BBC hat ein riesengroßes, unglaublich spannendes Archiv online gestellt, und dort kann ich mir Sendungen aus den fünfziger oder sechziger Jahren anschauen. Das ist für mich auch ein öffentlich-rechtlicher Auftrag! Stellt euch vor, ihr seid Historiker oder Historikerin, ihr bearbeitet irgendein politisches Thema aus den siebziger Jahren und ihr habt die Möglichkeit, eine Seite, die es noch nicht gibt, sagen wir archiv.orf.at, anzuklicken. Dort könnt ihr euch dann „Zeit im Bild“-Sendungen aus den siebziger Jahren anschauen, und schauen, wie damals berichtet worden ist. Das wäre doch interessant! Das ist aus meiner Sicht ein öffentlich-rechtlicher Auftrag.

Für die Kommunikation mit den Zuseherinnen und Zusehern, für den Austausch, aber auch für das Heraushören, was die Zuschauer und Zuschauerinnen denn wollen, sind soziale Medien mittlerweile Usus. Da hat es einfach eine Revolution in unserer Kommunikation gegeben, und das ORF-Gesetz gehört diesbezüglich ganz dringend repariert. – Vielen Dank. (Beifall der Bundesrätin Kerschbaum sowie des Bundesrates Jenewein.)

14.32


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Staatssekretär Dr. Ostermayer. – Bitte.

 


14.32.29

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Ich habe jetzt nicht vor, im Anschluss an meinen Vorredner die ganze Thematik, was man am ORF-Gesetz oder in den Mediengesetzen reparieren oder


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