BundesratStenographisches Protokoll805. Sitzung / Seite 102

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begrüßen, dass die zentralen Punkte der österreichischen Position zur künftigen Aus­richtung der Kohäsionspolitik im Kommissionsvorschlag berücksichtigt worden sind.

Insgesamt kann festgestellt werden, dass die für das Jahr 2012 seitens der Ministerien geplanten Vorhaben nicht nur umfangreich, sondern auch sehr ambitioniert sind. Im vorliegenden Bericht ist zu den einzelnen Themen die österreichische Position klar formuliert, und in der Erwartung, dass die Umsetzung auch gelingt, stimmt die Fraktion der ÖVP dem vorliegenden Bericht zu. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

14.58


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.

 


14.58.30

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Ich habe gar nicht gewusst (das Rednerpult und die Mikrofone absenkend), dass der Kollege so groß ist.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Kollege Brückl, ich stimme Ihnen insofern zu, als Anti­atompolitik wahrscheinlich in jeden dieser Punkte in dem Bereich hineinpasst. Ob die Donauraumstrategie dafür jetzt wirklich der wichtigste Ansatzpunkt ist, sei dahingestellt. Da gäbe es andere ökologische Probleme anzusprechen. Der Haupt­bereich, in dem Antiatompolitik greifen müsste, wäre der Finanzierungsbereich, der mehrjährige Finanzrahmen mit all seinen ausgelagerten Budgets, in dem dann irgendwo mittendrinnen noch die Milliardensubventionen für diverse Zuschüsse zwecks Sicherheit und Dekommissionierung enthalten sind. Das wäre der Punkt, den man sich in dem Zusammenhang ganz genau anschauen müsste und den wir ja hoffentlich nächste Woche in Brüssel auch unter die Lupe nehmen werden.

Ich möchte noch auf den Fiskalpakt eingehen. Laut Bericht haben sich die Mitglied­staaten entsprechend der Erklärung der Staats- und Regierungschefs der Eurozone vom 9. Dezember zur Einführung einer Haushaltsvorschrift mit den folgenden Bestand­teilen verpflichtet: Die nationalen Budgets müssen grundsätzlich ausgeglichen sein. Liegt die Staatsverschuldung über 60 Prozent des BIP, so verpflichten sich die betroffenen Staaten im Einklang mit dem Sekundärrecht, die Differenz zum Referenz­wert von 60 Prozent im Durchschnitt um ein Zwanzigstel pro Jahr zu verringern. Und wenn dann die Defizitgrenze noch 3 Prozent des BIP überschreitet, verpflichten sich die Vertragsstaaten, den Vorschlägen beziehungsweise Empfehlungen der Kommis­sion zu folgen.

Sprich: Die Regierungschefs haben miteinander geredet und haben ausgemacht: Wir unterschreiben einen Vertrag, in dem wir uns verpflichten, dass unsere Budgets gewis­sen Anforderungen entsprechen. Regierungschefs sind meines Wissens nicht allein verantwortlich für ein Budget, sondern es sollte eigentlich auch das Parlament eine gewisse Mitsprache haben. Insofern fehlt mir bei dieser Fiskalpaktgeschichte ganz massiv die Einbindung des Parlaments.

Der Herr Bundeskanzler ist nicht da, aber vielleicht können Sie, Herr Staatssekretär, mir Auskunft geben, wann denn das wirklich geplant ist, dass das Parlament mit eingebunden wird. Immerhin gibt es doch einige offene Fragen, was die Umsetzung in österreichisches Recht betrifft. – Ihr habt euch das schon ausgemacht? (Staatssekretär Dr. Ostermayer: Nein, wir haben nur darüber geredet, ob die Kollegin zuerst redet oder ich!) Okay.

Immerhin ist es so, dass diese Umsetzung des europäischen Fiskalpaktes schon auch Einfluss auf die österreichische Verfassung haben wird, nämlich insofern, als diese


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