BundesratStenographisches Protokoll805. Sitzung / Seite 118

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15.58.00

Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Auch wir werden dieser Vorlage zustimmen. – Wie es mein Vorredner schon angesprochen hat, war die Handhabung bisher immer sehr unterschiedlich in den Bundesländern. Es hat erklärliche und manchmal auch unerklärliche Gründe für Verzögerungen gegeben. Dass das jetzt beim Bund ange­siedelt wird, ist sicher zu begrüßen und wird sicherlich auch einer Verfahrens­verkür­zung dienlich sein.

Ich möchte nur ganz kurz einige Zahlen aus Oberösterreich nennen: Mit Stichtag 1. Jänner 2011 gab es in Oberösterreich insgesamt 83 Rentenbezieher. Die Renten teilten sich folgendermaßen auf: 32 Opferrenten, 46 Witwen- beziehungsweise Hinter­bliebenenrenten und 5 Waisenrenten.

Seit dem Inkrafttreten des BGBl. Nr. 86/2005 mit Wirksamkeit Juli 2005 konnte für insge­samt 51 gänzlich neue Rentenbezieher eine Verbesserung der Einkommens­situation herbeigeführt werden. Es mussten alle einkommensabhängigen Leistungen neu berechnet und festgesetzt werden. Von der Opferfürsorge des Amtes der Ober­österreichischen Landesregierung werden rund 150 Personen betreut. Die erhalten eben eine Amtsbescheinigung, Opferausweis und sonstige Begünstigungen nach dem Opferfürsorgegesetz.

Für Geldaushilfen aus dem Ausgleichstaxfonds betreffend Heilfürsorge wurden insge­samt 101 Ansuchen eingebracht. Darüber hinaus gab es in der Opferfürsorgestelle insgesamt 142 Vorsprachen allein in Oberösterreich. Für Beihilfen an Einzelpersonen wurden insgesamt 49 400 € ausgegeben. Dieses Geld wurde auf drei Opferverbände aufgeteilt, wovon jeder in etwa 10 500 € erhalten hat.

Ich finde, dass das eine ganz wichtige Sache ist, wir sind das diesen Menschen schul­dig. Natürlich werden wir dieser Vorlage unsere Zustimmung erteilen. – Danke.(Beifall bei Grünen, SPÖ und ÖVP.)

16.00


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Der gegenständliche Beschluss bedarf nach Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungs­gesetz der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss gemäß Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


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