BundesratStenographisches Protokoll805. Sitzung / Seite 123

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Die Stabilität schaut derzeit so aus, dass wir bislang 21 Milliarden € an Haftungen für Griechenland übernommen haben. Durch den ESM-Gouverneursrat nächste Woche, haben wir heute schon gehört, wird im Ministerrat der ESM beschlossen werden und kann diese Haftung auf 70 Milliarden € angehoben werden. Das ist nicht unbedingt die Stabilität und die Verantwortung, die wir uns für Europa vorstellen.

Der zweite Punkt: „() Union des Wachstums und der Solidarität“. – Klingt auch wunderschön. Das Einzige, das in Europa derzeit wächst, sind die Schulden und die Arbeitslosigkeit.

Dritter Punkt: „Mehr Gewicht für die Stimme der EU auf der Weltbühne“. – Würde ich mir persönlich durchaus wünschen. Die einzigen Stimmen, die wir derzeit hören, sind die Stimmen der Frau Merkel und des Herrn Sarkozy. Das ist derzeit die Stimme Europas auf der Weltbühne, und zwar seit Monaten, Herr Kollege Klug. Seit Monaten!

Dann der vierte Punkt, und da werde ich dann auf die Details eingehen: „Intelligente Rechtsetzung und konkrete Umsetzung“. – Da geht es darum, dass EU-Bestimmungen für Kleinunternehmen beziehungsweise für Unternehmen geprüft und angepasst wer­den. Da gibt es so eine großartige Bestimmung wie zum Beispiel die Arbeitsplatz­evaluierung. Es ist so: Wenn Sie Arbeitgeber sind, müssen Sie dem Installateur sagen: Diese Leiter hat zehn Stufen, und wenn du versuchst, auf die elfte Stufe zu steigen, wirst du auf der anderen Seite runterfallen!, und darüber müssen dann Berichte geschrieben werden, das muss dann eingereicht werden.

Da wäre es dringend an der Zeit, dass man sich von gewissen Normen, die da in den vergangen Jahren eingeführt wurden, wieder verabschiedet; weil es einfach einen massiven Arbeitsaufwand bedeutet, weil da unheimlich viel Arbeitskraft gebunden wird, was sehr viel Geld kostet, und das für die Unternehmer nicht unbedingt ein Weg ist, wie sie künftig, gerade in Zeiten wie diesen, wirtschaften können.

Aber was für mich beim Durchlesen dieses Berichts einer der ausschlaggebenden Gründe war, das abzulehnen, war: Da gibt es zum Beispiel den „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung () über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesund­heitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz“.

Das ist an sich eine wunderbare Sache, sollte man meinen. Wir haben hier in Öster­reich an sich sehr gute Bestimmungen, die sich seit Jahren bewährt haben, die sich durchgesetzt haben, die im Großen und Ganzen sehr gut funktionieren. Wir haben derzeit 16 Wochen, sprich acht Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt das Beschäftigungsverbot. Dann kommt der Sozialminister und erlässt am 17. Dezember 2010 18 Diagnosen, für die der vorzeitige Mutterschutz gilt; und ausge­nommen sind da zum Beispiel niederer Blutdruck mit Kollapsneigungen und Blutungen in der Frühschwangerschaft.

Das heißt: Auf der einen Seite versucht die Europäische Kommission, diese Bestim­mungen zu verbessern, wo die Republik durchaus sagt: Na ja, wenn wir uns das so anschauen, muss man schon fragen, ob das wirklich so vernünftig ist, dass wir künftig eine Verlängerung des Mutterschaftsurlaubes über 16 Wochen hinaus haben werden! und meint: Können wir uns das überhaupt leisten? – Darüber können wir diskutieren, Herr Sozialminister. Es ist durchaus nachvollziehbar, gerade in Zeiten des Sparens, dass man nicht unbedingt mit der Gießkanne hergeht und sagt: Machen wir 20 Wochen! Wer bietet mehr? Machen wir 22, machen wir 25 Wochen!

Aber auf der anderen Seite geht man in der Begründung dieser Beilage her und sagt: Ist das Leben oder die Gesundheit der schwangeren Frau oder des Kindes durch


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