Weiterarbeit gefährdet, so besteht über die acht Wochen hinaus von der Geburt an das Beschäftigungsverbot. – Und dann geht der Herr Bundesminister her und erlässt, dass Blutungen in der Frühschwangerschaft oder niedriger Blutdruck mit Kollapsneigung nicht mehr unter diese Diagnose fallen! Wenn man diese Frauen, die vielleicht in Berufen arbeiten, wo sie durchaus gefährdet sind, wo sie durchaus Gefahr laufen, ihr Kind zu verlieren, einfach herausnimmt, dann sage ich: Das, Herr Bundesminister, war kein Meisterstück! Das hätten Sie sich sparen sollen.
Wir wissen auch aus einer Anfragebeantwortung – es war übrigens eine Kollegin von den Grünen, die diese Anfrage gemacht hat –, dass es da natürlich, wie bei jeder Bestimmung, wie bei jeder Verordnung, auch den Missbrauch gibt. Den gibt es, solange es Menschen gibt, und den wird man auch nicht abschalten können. Nur: Der Missbrauch steht in keinem Verhältnis dazu, welches Gefährdungspotential für Schwangere ausgeht, wenn sie in einer kritischen Situation trotz allem arbeiten gehen müssen, nur weil der Sozialminister sagt: Nein, das nehmen wir heraus, künftig ist das für uns kein Dienstfreistellungsgrund mehr!
Da passt einfach nicht in die österreichische Tradition, das man sagt, man bekennt sich dazu, dass man Schwangere, die Kinder bekommen, fördert, dass die natürlich Anspruch auf bestmöglichen Schutz haben sollen. Die Europäische Union in ihrem Bericht verlangt weiters sogar, dass das noch mehr ausgeweitet wird. Da können wir jetzt darüber diskutieren: Ist das gescheit? Ist das nicht gescheit? Und vor allem: Können wir uns das leisten? Denn: Fordern kann man alles, was schön und teuer ist, aber die Frage ist eben immer, wie man es bedeckt, wie man es finanziert.
Aber es geht der Sozialminister einfach her und streicht bestimmte Gründe heraus und sagt: Nein, das ist für mich kein Grund mehr!, gibt einen Erlass heraus, und der Schutz der werdenden Mütter ist in diesem Fall dann eben nicht mehr gegeben.
Das, Herr Bundesminister, hätten Sie sich wirklich sparen können! Das ist einer der Gründe, warum wir sagen: Dieser Bericht, der uns hier vorliegt, passt nicht mit der österreichischen Politik zusammen!
Abschließend, in Zusammenfassung vielleicht noch etwas, um hier einmal klarzustellen: Wir haben heute schon öfters gehört, dass die politischen Parteien natürlich auch dazu da sind und auch die Verantwortung haben, dass sie den Menschen die Europäische Union erklären. Aber wenn Sie sich dazu dann den Verfahrensstand anschauen, nur zu diesem Vorschlag der Richtlinie, über die ich gerade gesprochen habe, dann können Sie Folgendes feststellen:
Im Dezember 2008 hat der französische Vorsitz einen Fortschrittsbericht vorgelegt, im Jahr 2011 hat es unter belgischem Vorsitz am Rat eine Orientierungsaussprache gegeben, im Dezember 2011 legte der polnische Vorsitz einen Fortschrittsbericht vor, und eine Fortsetzung der Diskussion unter dänischem Vorsitz ist angedacht – vom Jahr 2008 bis zum heutigen Tag!
Das ist einer genau jener Punkte, wo wir sagen: Das ist schwer erklärbar! Wobei es natürlich auch Aufgabe einer Bundesregierung ist, da ein bisschen aufs Tempo drücken. Sie können kaum erklären, dass man bei Bestimmungen, wo es um Wöchnerinnen, schwangere Frauen und den Kinderschutz geht, seit dem Jahr 2008 immer wieder Fortschrittsberichte macht, und wir dann einen Zwischenbericht vorlegen, der dann wieder debattiert wird. Wenn das so weitergeht, sind wir in fünf Jahren immer noch so weit wie heute, denn offenbar passiert einfach nicht viel.
Da wäre natürlich auch die österreichische Bundesregierung gefordert, aufs Gaspedal zu drücken, ein bisserl Tempo vorzugeben. Hier hätte die österreichische Bundes-regierung durchaus auch die Möglichkeit, an der Vermarktung oder am Verkauf der
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