BundesratStenographisches Protokoll805. Sitzung / Seite 151

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eingreifen können. Es ist natürlich auch nach der GAP 2014 von größter Bedeutung, dass wir solche Instrumente haben. Wie mein Vorredner schon angesprochen hat, ist es auch im Bereich der Milchwirtschaft wichtig, dass es da nach dem Fall der Kontingente etwas gibt.

Aber jetzt speziell zu dieser Novelle: Da geht es erstens um die Entkoppelung der Trockenfutterprämie, diese wird in die Betriebsprämie eingegliedert. Damit man das in derselben Höhe gewährleisten kann, ist es eben notwendig, dass wir nationale Mittel dazugeben.

Das Zweite ist: Wir wollen ein Gleichgewicht herstellen zu jenen Landwirten, die ihren Betriebssitz außerhalb von Österreich haben und Futterflächen in Österreich bewirt­schaften, nämlich dass diese auch Zahlungsansprüche zugeteilt bekommen, denn jene, für die das in umgekehrter Form gilt, haben das ja schon. Auch das ist eine wichtige Sache.

Ein Punkt ist auch die kostenlose Übermittlung der Daten vom Bundesministerium für Finanzen an die AMA bezüglich der Bodenschätzung, damit der Berghöfekataster ständig aktualisiert werden kann. Das passiert künftig in kostenloser Form, bis jetzt wurde es immer zugekauft.

Ein ganz wichtiger Punkt sind auch die Verlautbarungen für die Nutzungsbestim­mungen. Der Bauer kann somit direkt per Internet der AMA seine Daten übermitteln. Das passiert momentan schon in der Rinderdatenbank und soll ab heuer erstmals auch beim Mehrfachantrag möglich sein. Das ist eine gute Sache, denn unsere jungen, gut geschulten Bauern sind sehr stark mit dem Computer unterwegs, und daher ist das auch möglich.

Ich möchte dir aber an dieser Stelle auch noch eines mitgeben, Herr Minister: Bis jetzt ist ja die Digitalisierung auch von zu Hause über Computer direkt gegangen. Das ist momentan eben nicht möglich, bis zur Abgabe des Mehrfachantrages. Aber dass das nachher wieder möglich ist, wäre, glaube ich, schon ein sehr großer Wunsch.

Wir beschließen auch noch die Verordnung zur Anpassung an die EU-Qualitätskriterien beim System der Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen als Referenzparzellen, damit eben die beihilfefähigen Flächen ermittelt werden können. Da ist es mir auch sehr wichtig, dass das so passiert, dass es auch praxistauglich ist, damit nicht kleinere Abweichungen gleich zu Sanktionen führen, denn das ist ein großer Schaden für unsere Landwirtschaft.

Im Marktordnungs-Überleitungsgesetz kommt es zu einigen Rechtsbereinigungen, einige Dinge werden zusammengefasst, andere Dinge laufen aus. Ich glaube, das ist eine gute Sache, dass man da auch ausmistet, so wie man es zu Hause am Hof macht.

In diesem Sinne: Einer modernen Anpassung der Richtlinien stimmt unsere Fraktion natürlich gerne zu. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

18.01


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Zehentner. – Bitte.

 


18.01.30

Bundesrat Robert Zehentner (SPÖ, Salzburg): Geschätzte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren zu Hause an den Fernsehschirmen! Geschätzter Herr Bundesminister! Bei dieser Gesetzesnovelle, der


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