BundesratStenographisches Protokoll808. Sitzung / Seite 14

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vaten Nutzers. Es soll hier nicht der einzelne private Nutzer kriminalisiert werden, da­rum geht es natürlich nicht. Ich denke dabei zum Beispiel an den Schüler, der sich aus dem Internet Musik herunterlädt oder der sich für sein Referat Material aus dem In­ternet herunterlädt, ohne zu überlegen, woher dieses Material überhaupt kommt.

Und genau das ist der springende Punkt: Es wird viel zu wenig darüber nachgedacht, woher das Material, das aus dem Internet gratis heruntergeladen wird, eigentlich kommt. Es wird nicht darüber nachgedacht, wer eigentlich der Urheber ist, wer das ge­schaffen hat, was da gratis heruntergeladen wird.

Das ist eigentlich so ähnlich wie beim Strom aus der Steckdose. Der Strom kommt aus der Steckdose, man kann ihn auch nicht angreifen, aber es ist trotzdem für alle völlig klar, dass der Strom, der konsumiert wird, auch bezahlt werden muss. Das steht ei­gentlich völlig außer Frage. Beim Internet muss erst ein anderes Bewusstsein ge­schaffen werden. Ich wiederhole das noch einmal: Es geht hier auch stark um Be­wusstseinsbildung, aber nicht um Kriminalisierung des einzelnen Nutzers.

Mein Ziel ist es daher, der Informationsgesellschaft im Computerzeitalter bewusst zu machen, dass geistiges Eigentum Eigentum ist, auch wenn man es nicht angreifen kann. So hat zum Beispiel ein Urheber eines Buches, das ins Netz gestellt ist, genauso ein Recht auf Entgelt vom Nutzer wie ein Autor eines Buches, das man in der Buch­handlung kauft. Es ist für uns selbstverständlich, dass man in der Buchhandlung für ein Buch bezahlt, aber wenn man es aus dem Internet herunterlädt, ist diese Selbstver­ständlichkeit nicht mehr so vorhanden. Ich glaube, da muss man ansetzen, eben bei der Bewusstseinsbildung.

Es ist daher meines Erachtens nur konsequent, rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Urheber vor allem bei gewerbsmäßigem Gratis-Download im Internet schützen. Darum geht es, wir müssen den Rechtsrahmen schaffen, damit wirklich die Urheber vor dem gewerbsmäßigen Gratis-Download geschützt werden. Ich glaube, das Urheberrecht sollte gerade für ein Kunst- und Kulturland wie Österreich besondere Be­deutung haben und dessen Wichtigkeit besonders hervorgehoben werden.

Ich bin daher gerade in Gesprächen mit verschiedenen Stakeholdern aus dem Kunst- und Kulturbereich, wie zum Beispiel auch mit Kulturministerin Claudia Schmied, und wir wollen gemeinsam bis zum Frühjahr 2013 entsprechende Änderungen zum Urhe­berrecht vorschlagen, eben, wie gesagt, ein neues Urheberrecht, das auch den neuen, moderneren Anforderungen gerecht wird. – Danke schön.

 


Präsident Gregor Hammerl: Wird noch eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 


Bundesrat Dr. Magnus Brunner, LL.M (ÖVP, Vorarlberg): Ein Themenblock in die­sem Zusammenhang ist die Leerkassettenabgabe. Welche Veränderungen sind hier notwendig beziehungsweise geplant?

 


Präsident Gregor Hammerl: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Die Leerkassettenabgabe exis­tiert ja bereits. Da geht es darum, dass bei jedem Kauf einer CD oder einer Leerkas­sette eine bestimmte Abgabe geleistet werden muss, die dann über die Verwertungs­gesellschaften an die Urheber verteilt wird. Nur, Hand aufs Herz: Wer kauft heute noch Leerkassetten? Es sind natürlich die Erträge aus dieser Leerkassettenabgabe stark zu­rückgegangen, und es ist völlig klar, dass das nicht mehr zeitgemäß ist.

Das heißt, ich sehe es schon auch als Aufgabe, dass wir bestehende gesetzliche Re­gelungen, die nicht mehr den heutigen Anforderungen entsprechen, weil diese sich verändert haben, den geänderten Anforderungen, den geänderten Gegebenheiten an­passen. Das würde eben bedeuten, dass man sich ansehen muss: Was ersetzt heute die Leerkassette? Was wird heute anstelle der Leerkassette benutzt? Worauf wird zum


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