BundesratStenographisches Protokoll808. Sitzung / Seite 16

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Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Auch Ihre Frage zeigt deutlich, dass sich durch das Internet nicht nur in unseren Nutzungsgewohnheiten vieles verän­dert hat, sondern dass auch völlig neue Anforderungen an unser Rechtssystem gestellt werden, denn durch das Internet hat sich natürlich viel verändert. Es erleichtert unser Leben massiv. Ich glaube, es kann sich niemand mehr, der heute hier anwesend ist, vorstellen, ohne das Internet auszukommen, es ist eben einfach nicht mehr wegzu­denken.

Auf der anderen Seite haben sich natürlich durch das Internet auch ganz neue Krimi­nalitätsformen entwickelt. Das Problem dabei ist sehr häufig, dass das Internet eben grenzüberschreitend funktioniert und es häufig sehr schwer nachvollziehbar ist, wo der­jenige sitzt, der in irgendeiner Form eine kriminelle Handlung im Internet begeht. Das ist nur eine der Problematiken, die damit verbunden sind.

Die Frau Innenministerin hat ja eine eigene Kampagne gestartet, um noch stärker ge­gen Cybercrime vorzugehen. Wir haben vor Kurzem, wenn Sie sich erinnern – es war auch Thema hier im Bundesrat –, ein Cybercrime-Abkommen ratifiziert, wo es wirklich darum gegangen ist, auch alle internationalen Standards zu übernehmen. Wobei man auch sagen muss, dass Österreich in den letzten Jahren bereits sehr aktiv gewesen ist. Wir haben alle internationalen Anforderungen in diesem Bereich erfüllt, haben alles umgesetzt, haben eben auch im Strafrecht die entsprechenden Regelungen ge­schaffen und versuchen, sehr intensiv auch gegen diese Bedrohungsszenarien vorzu­gehen.

Ich habe, wenn Sie sich erinnern, im letzten Jahr auch auf eine dieser Gefahren aus dem Internet reagiert, nämlich das sogenannte Grooming. Dabei geht es darum, dass sehr häufig im Internet ältere Personen Kontakt mit Kindern, mit Jugendlichen aufneh­men. Sie geben sich dann auf der einen Seite als jüngere Personen aus, wollen dann mit den Kindern oder Jugendlichen auch in natura Kontakt aufnehmen, machen dann im Internet ein Treffen aus, und bei diesem Treffen kommt es dann sehr häufig leider zu sexuellen Übergriffen oder zu pornographischen Aufnahmen.

Deshalb haben wir ja im letzten Jahr einen neuen Straftatbestand geschaffen, und zwar sollte eben dieses Anbahnen von sexuellen Kontakten im Internet gegenüber Minderjährigen unter Strafe gestellt werden. Das ist bereits in Kraft getreten. Auch das ist eine Reaktion darauf, dass sich im Internet ganz neue Gefahren ergeben und wir et­wa auch durch neue Straftatbestände darauf reagieren müssen.

Ich muss aber auch eines sagen: Neue Straftatbestände sind in gewissem Ausmaß im­mer wieder richtig und wichtig, aber ich glaube, man darf bei all dem nicht vergessen, dass das Strafrecht natürlich eine Ultima-Ratio-Funktion hat, und wir können nicht alle Probleme, die sich in unserer Gesellschaft ergeben, immer über das Strafrecht lösen. Ich glaube, das müssen wir immer vor Augen haben, denn wir können nicht alles über das Strafrecht in den Griff bekommen, was uns in unserer Gesellschaft nicht passt. Strafrecht soll immer Ultima Ratio sein und erst dann zum Einsatz kommen; und ich glaube, das muss man auch bei allen neuen Straftatbeständen, die man einführen will, immer wieder mit berücksichtigen.

 


Präsident Gregor Hammerl: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Schreuder.

 


Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Guten Morgen, Frau Bundesministerin! Ich finde Ihre letzte Ausführung interessant, da ja ACTA genau bedeuten würde, dass vieles, was jetzt im Zivilrecht drinnen ist, in das Strafrecht übergeführt worden wäre.

Erlauben Sie mir bitte auch, bei dieser Gelegenheit eine Aussage schärfstens zurück­zuweisen, dass nämlich die Gegner und Gegnerinnen von ACTA GegnerInnen des Ur­heberrechts wären. Das stimmt schlicht nicht!

 


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