Da Sie die zweite Frage nicht wirklich beantwortet haben, lassen Sie mich noch etwas präziser formulieren – mir reicht ein Ja oder ein Nein –: Halten Sie tatsächlich ACTA, das hinter verschlossenen Türen, nur mit der Verwerterindustrie, ohne KonsumentenschützerInnen, ohne die NGOs aus der Netzpolitik, ohne Datenschützer und Datenschützerinnen, ohne irgendeine Öffentlichkeit, ohne Veröffentlichung der Zusatzprotokolle verhandelt worden ist, das erst auf Beschluss des Europaparlaments überhaupt einmal veröffentlicht werden durfte, halten Sie das für eine demokratische Vorgehensweise, die legitimiert, dass Österreich das unterzeichnet? Ja oder nein?
Präsident Gregor Hammerl: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Mir als Justizministerin geht es darum, wie die Inhalte dieses Abkommens sind und was sie für den österreichischen Rechtsbestand bedeuten, welcher Änderungsbedarf gegeben ist. Dazu kann ich Ihnen sagen, dass der Änderungsbedarf ein überschaubarer ist. Es gibt nämlich in diesem Bereich ACTA auch viele Kann-Bestimmungen – wenn Sie sich das angeschaut haben, wissen Sie das –, die nicht in dieser Schärfe umgesetzt werden müssen. Man kann sie umsetzen, muss sie aber nicht in der Art und Weise umsetzen. Das heißt, vieles von dem, was in der ACTA-Diskussion aufgekommen ist, ist einfach übertrieben und viel zu scharf dargestellt gewesen.
Sie haben eine andere Ebene angesprochen, nämlich das Zustandekommen. Ich glaube, man muss diese beiden Punkte trennen: die inhaltliche Ebene, welche Inhalte ACTA hat, und die Frage, wie es zustande gekommen ist. Sie haben sich jetzt in Ihrer Frage auf das Zustandekommen bezogen. Es ist ein Zustandekommen, wie es häufig bei internationalen Abkommen stattfindet. Aber wenn gewünscht wird, dass eine breitere Diskussion stattfindet, so ist das natürlich zu respektieren, aber da erwarte ich mir natürlich auch eine breite Diskussion, die auf objektiven Kriterien beruht und wo Leute diskutieren, die auch das Abkommen gelesen haben. Dann kann man gerne darüber reden und auch eine breitere Diskussion initiieren. (Bundesrat Schreuder: Ja oder Nein?) – Was „Ja oder Nein?“ (neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Schreuder), wie es zustande gekommen ist?
Von den Inhalten her sage ich Ihnen ganz klar, man kann das unterschreiben aus österreichischer Sicht, auch vom Zustandekommen her sehe ich das nicht so scharf wie Sie, denn ich bin der Meinung, dass nicht anders agiert wurde als bei vielen anderen Abkommen auch. Es hat sich in diesem Fall jedoch eine viel heißere Diskussion entwickelt, aber ich sehe aus österreichischer Sicht sehr wohl, dass man es auch unterschreiben könnte, wiewohl ich, und das habe ich vorhin auch eingeräumt, sehe, dass die Diskussion in dem Bereich so aufgeschaukelt war und so viele verschiedene Meinungen aufeinandergeprallt sind, dass ich es schon allein deshalb für richtig halte, dass es auch noch auf europäischer Ebene geprüft wird und man sich noch einmal überlegt, in welcher Art und Weise man es vielleicht doch noch breiter diskutieren kann. Es gehört einmal diese aufgeheizte Stimmung heraus, aber grundsätzlich spricht nichts dagegen, es zu unterschreiben. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Mag. Klug.)
Präsident Gregor Hammerl: Wir gelangen nun zur 2. Anfrage, 1808/M. Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Mag. Klug, um deren Verlesung.
Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Nachdem wir ja in einer Fragestunde des Bundesrates sind, werden wir wieder ein bisschen Schärfe herausnehmen.
Frau Bundesministerin, Sie haben in Ihrem jüngsten APA-Interview zu zwei anderen Themenschwerpunkten Fehler in der Ressortführung zugestanden, und ich möchte kurz sagen, dass uns allen einmal Fehler passieren, und insofern zeugt es schon von
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