BundesratStenographisches Protokoll808. Sitzung / Seite 18

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wahrer menschlicher Größe, diese Fehler zu erkennen und diese auch einzugeste­hen – dieses Kompliment geht weit über steirische Solidarität hinaus.

Nun aber zu meiner Fragestellung:

1808/M-BR/2012

„Welche Schwerpunkte werden von Ihnen bei der Ausarbeitung eines praxisnahen Kor­ruptionsstrafrechtes gesetzt?“

 


Präsident Gregor Hammerl: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Korruptionsstrafrecht ist ja im Moment ein sehr zentrales Thema in der öffentlichen Diskussion. Wir sind im Moment sehr viel mit dem Thema Korruption, Korruptionsbekämpfung konfrontiert. Ich glaube, es ist auch wichtig – ich habe vorhin im Zusammenhang mit dem Schutz des geistigen Eigentums von Bewusstseinsbildung gesprochen, auch im Bereich der Korruptions­bekämpfung geht es natürlich sehr stark um Bewusstseinsbildung –, dass man auch Bewusstsein dafür entwickelt: Was ist korruptes Verhalten? Wo beginnt korruptes Ver­halten?

Da gilt das, was ich vorhin gesagt habe: Man kann natürlich nicht alles unter Strafe stellen, aber trotzdem brauchen wir ein gut funktionierendes Korruptionsstrafrecht. Wir haben ja jetzt schon ein Korruptionsstrafrecht, das an sich wirklich als gut bezeichnet werden kann – es zeigt sich ja auch, dass viele Verfahren bereits anhängig sind –, aber wir sehen natürlich auch, dass es im existierenden Korruptionsstrafrecht Lücken gibt.

Wenn Sie etwa an die GRECO-Empfehlungen denken, also die Empfehlungen der Staatengruppe des Europarates zur Korruptionsbekämpfung, da hat sich GRECO zu­letzt ja damit beschäftigt, das österreichische Korruptionsstrafrecht zu evaluieren, und GRECO hat zum österreichischen Korruptionsstrafrecht zehn Empfehlungen abgege­ben. Ich sehe es natürlich als meine Aufgabe als Justizministerin, diese GRECO-Emp­fehlungen umzusetzen.

Ich habe ausgehend davon einen Vorschlag für die Änderung des Korruptionsstra­frechts erarbeitet und an das Parlament übermittelt, da von dieser Verschärfung des Korruptionsstrafrechts auch die Abgeordneten betroffen sind, und es ist ja guter Usus, den ich auch respektiere, dass die Abgeordneten selbst die Regelungen, die sie betref­fen, beschließen und über diese diskutieren. Deshalb habe ich einen Vorschlag ausge­arbeitet, der an das Parlament übergeben wurde und dann per Initiativantrag im Natio­nalrat eingebracht werden soll.

Mit diesem Vorschlag werden mit einem Schlag acht der zehn GRECO-Empfehlungen umgesetzt. Die neunte GRECO-Empfehlung ist dann die Unterzeichnung des Europa­ratsabkommens gegen Korruption. Das kann man dann auch machen, wenn diese acht GRECO-Empfehlungen umgesetzt sind. Das ist überhaupt kein Problem, das werden wir dann als nächsten Schritt machen.

Aber worum geht es jetzt bei dem Vorschlag, den ich dem Parlament vorgelegt ha­be? – Da geht es zum Beispiel darum, die Strafbarkeit im Inland auszuweiten. Stellen Sie sich vor, ein Österreicher besticht einen ausländischen Amtsträger – spielt sich al­les im Ausland ab. Dann soll das nach meinen Vorstellungen auch dann in Österreich strafbar sein, wenn am Tatbegehungsort keine Strafbarkeit besteht. Also das wäre ein Beispiel für die Ausweitung der Strafbarkeit im Inland.

Außerdem geht es darum, eine Lücke zu schließen im Zusammenhang mit der soge­nannten Abgeordnetenbestechung. Das ist auch immer wieder eine Forderung von


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