BundesratStenographisches Protokoll808. Sitzung / Seite 19

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GRECO, wo es eben heißt, es gehört etwas gegen die Abgeordnetenbestechung ge­tan. Da ist es so, dass nunmehr die Abgeordneten voll in den Amtsträgerbegriff aufge­nommen werden sollen. Das bedeutet, dass das Korruptionsstrafrecht künftig bei Ab­geordneten voll zur Anwendung gelangen soll.

Der Amtsträgerbegriff wird auch in eine andere Richtung ausgeweitet, und zwar soll künftig das Korruptionsstrafrecht auch für die Mitarbeiter und Organe der öffentlichen Unternehmen gelten. Öffentliche Unternehmen werden folgendermaßen definiert: Das sind Unternehmen, die zu über 50 Prozent im Eigentum der öffentlichen Hand sind be­ziehungsweise der Rechnungshofkontrolle unterliegen. Diese Maßnahme hat meines Erachtens den Sinn, dass es ja dort, wenn Korruption auftritt, nicht nur um eine Schädigung eines privaten Interesses geht, da ist nicht nur das private Interesse be­troffen, sondern bei Korruption in öffentlichen Unternehmen ist das Interesse der All­gemeinheit betroffen. Deshalb auch da: Aufnahme unter den Amtsträgerbegriff, volle Erfassung durch das Korruptionsstrafrecht.

Des Weiteren wird die sogenannte Dienstrechtsakzessorietät beseitigt. Das klingt ein bisschen kompliziert, aber da geht es um Folgendes: Stellen Sie sich vor, ein Amts­träger nimmt pflichtgemäß ein Amtsgeschäft vor und bekommt dann dafür irgendeinen Vorteil zugewendet. Das ist im Moment nur dann strafbar, wenn damit zugleich auch gegen ein Dienstrecht verstoßen wird. Das ist zum Beispiel bei Beamten sinnvoll, denn dann ist klar, wenn ich als Beamter für ein pflichtgemäßes Amtsgeschäft einen Vorteil annehme, dann mache ich mich dann strafbar, wenn ich gegen mein Dienstrecht ver­stoße. Das heißt, ich weiß ganz genau, wenn ich gegen mein Dienstrecht verstoße, ha­be ich auch ein strafrechtliches Problem.

So weit so gut, das ist sinnvoll. Aber das Problem dabei ist, dass es für Minister, für Landesregierungsmitglieder und für Bürgermeister kein Dienstrecht gibt. Das heißt, bei ihnen geht diese Regelung ins Leere. Es ist bei ihnen nicht strafbar, wenn sie für ein pflichtgemäßes Amtsgeschäft einen Vorteil annehmen. Zum Beispiel diese Lücke soll geschlossen werden.

Dann haben wir auch Verschärfungen im Bereich der Privatkorruption vorgesehen. Da soll es zum Beispiel höhere Strafen geben. Es gibt ja dort im Moment ein Privatankla­gedelikt, und das soll geändert werden in Richtung eines Offizialdelikts – also da sind Verschärfungen vorgesehen.

All das, was ich jetzt genannt habe, sind Empfehlungen von GRECO, die wir umset­zen. Und dann haben wir in meinem Vorschlag schließlich auch noch eine Verände­rung des sogenannten Anfütterns. Dazu möchte ich schon sagen, dass das Anfütte­rungsverbot nicht auf internationalen Vorgaben beruht. Es ist keine GRECO-Empfeh­lung und auch sonst keine internationale Empfehlung, aber natürlich hat das Anfüttern in Österreich gewisse Bedeutung erlangt. Wie Sie ja wissen, hat es im Jahr 2008 eine sehr strenge Regelung gegeben, diese wurde dann wieder entschärft. Aber das gelten­de Recht ist sozusagen zahnlos, und da wird immer wieder kritisiert, dass es quasi to­tes Recht ist, nie zur Anwendung gelangt.

Da habe ich es als meine Aufgabe gesehen, eine neue Regelung zu finden, die jetzt nicht völlig zurückgeht zu der alten Regelung, da diese für sehr viel Unsicherheit ge­sorgt hat, und Rechtsunsicherheit zu schaffen halte ich nicht für sinnvoll, aber es soll natürlich trotzdem im Vergleich zum geltenden Recht eine Verschärfung geben. Wir haben eine sehr gute Lösung gefunden, und ich bin zuversichtlich, dass das auch eine praktikablere Lösung ist als jene im Jahr 2008, aber auch eine Lösung, die schärfer ist als das jetzt geltende Recht.

Ich möchte da auch wirklich darauf hinweisen, dass die Arbeiten zu diesen Vorschlä­gen, die ich jetzt dargestellt habe, auf parlamentarischer Ebene sehr gut laufen. Ich ha-


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