BundesratStenographisches Protokoll808. Sitzung / Seite 23

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Bürgerservice, mehr Kundenservice schaffen kann, als eben mehr Personen vor Ort sind.

Ich möchte auch an allen Standorten sogenannte Servicecenter einrichten. Die gibt es teilweise schon an den österreichischen Gerichten, die bewähren sich dort sehr gut. Das ist die erste Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger, und das würde ich gerne auf alle Bezirksgerichte ausdehnen. Das ist natürlich bei 141 sehr schwierig. Wenn es weniger Bezirksgerichte gibt, dann ist das leichter möglich.

Der dritte Punkt ist die Gewährleistung einer lückenlosen Sicherheit. Es geht hier natür­lich auch darum, dass wir wirklich ein höchstes Maß an Sicherheit gewährleisten müs­sen. Denken Sie an Hollabrunn oder – vor Kurzem erst – Dachau in Deutschland! Es kommt leider immer wieder zu Amokläufen, und da muss man eben wirklich so weit als möglich vorsorgen, damit es nicht zu solchen Amokläufen kommen kann. Das heißt, wir brauchen an allen Standorten Vorkehrungen, die für eine lückenlose Sicherheit sor­gen, und das ist bei 141 Standorten natürlich auch schwieriger zu gewährleisten als an weniger Standorten.

Aber nun zu Ihrer Frage zurückkommend: Wir haben natürlich im Ministerium genau überlegt, nach welchen Kriterien wir die Zusammenlegungen vornehmen sollen. Der erste Gedanke war, dass man sagt, es sollte in jedem Bezirk mindestens ein Bezirks­gericht geben. Wenn man sich aber die österreichische Landkarte mit allen Bezirken ansieht, so sieht man deutlich, dass die Bezirksgrößen in den einzelnen Bundeslän­dern sehr unterschiedlich sind. Gerade in den kleinen Bundesländern sind die Bezirke kleiner, und es gibt größere Bundesländer mit größeren Bezirken. Das heißt, da kommt man zu einer total ungleichen Verteilung der Bezirksgerichtsstandorte. Deswegen ha­ben wir dieses Kriterium quasi wieder ad acta gelegt und uns gefragt, woran wir uns dann orientieren.

Ich habe es schon angesprochen: eine gewisse Größe. Wenn man Spezialisierung ge­währleisten will, dann braucht man eine bestimmte Größe – Größe gemessen am Per­sonal. Deshalb haben wir im Ministerium eine Machbarkeitsstudie ausgearbeitet, wo wir gesagt haben, es soll künftig nur mehr Bezirksgerichte mit mindestens vier Bezirks­richtern geben, wobei klar war, dass diese Machbarkeitsstudie meine Diskussions­grundlage für die Verhandlungen mit den Ländern ist.

Wie Sie ja wissen, ist verfassungsrechtlich verankert, dass die Länder ihre Zustimmung zu den Zusammenlegungen der Bezirksgerichte geben müssen, und deshalb war das eben eine Diskussionsgrundlage für die Gespräche mit den Ländern. Ausgehend von dieser Diskussionsgrundlage werden nun die Gespräche mit den Ländern geführt, da bin ich noch mittendrin, aber ich bin zuversichtlich, dass es vor dem Sommer bereits erste Ergebnisse geben wird. – Danke.

 


Präsident Gregor Hammerl: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Brückl.

 


Bundesrat Hermann Brückl (FPÖ, Oberösterreich): Frau Bundesminister! Jetzt wur­den die Wertgrenzen im Zivilverfahren von 10 000 € auf 25 000 € erhöht. Wie begrün­den Sie die von Ihnen angestrebte Schließung von Bezirksgerichten unter diesem Ge­sichtspunkt, eben dass man zu den Bezirksgerichten mehr Arbeit verlagert – weg von den Landesgerichten – und damit für einen Mehranfall sorgt?

 


Präsident Gregor Hammerl: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Wenn man sagt, man hat künftig größere Bezirksgerichte, dann ist es meines Erachtens nur konsequent, diesen größe­ren Bezirksgerichten auch mehr Kompetenzen zukommen zu lassen. Das heißt, wenn ich größere Bezirksgerichte habe, dann sollen die auch mehr Kompetenzen haben, deshalb diese Anhebung der Wertgrenzen. – Das ist der eine Aspekt.

 


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