BundesratStenographisches Protokoll808. Sitzung / Seite 24

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Der zweite Aspekt ist, dass wir ja immer die Auslastung an den Gerichten messen, und da hat sich ergeben, dass die Auslastung an den Landesgerichten und auch an den größeren Bezirksgerichten größer ist als an vielen kleinen Bezirksgerichten. Das heißt, es geht da auch um eine bessere Verteilung der Auslastung, auch das soll sicherge­stellt sein.

Klar ist aber auch, dass diese Anhebung der Wertgrenze von 10 000 € auf 25 000 € schon ein ziemlicher Sprung ist. Wir haben uns deshalb nach vielen Gesprächen mit Personalvertretung und Standesvertretung darauf geeinigt, dass diese Wertgrenzenan­hebung stufenweise in Kraft tritt. Es gibt jetzt mit 1. Jänner 2013 eine Anhebung von 10 000 € auf 15 000 €. Dann haben wir zwei Jahre Zeit, um das genau zu betrachten und zu evaluieren und auch die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen.

Zwei Jahre später, mit 1. Jänner 2015, gibt es eine Anhebung auf 20 000 € und ein Jahr später, mit 1. Jänner 2016, auf 25 000 €. Das soll wirklich die nötige Zeit geben, um genau zu beobachten, was sich da wirklich verschiebt, ob es auch notwendig ist, dass Personal verschoben wird, wie sich das auf die personelle Situation auswirkt et cetera. Das muss man genau beobachten, genau evaluieren. Deswegen haben wir diesen langen Zeitraum für das Inkrafttreten gewählt.

Eines möchte ich in diesem Zusammenhang aber schon noch erwähnen: Die Anhe­bung der Wertgrenzen an den Bezirksgerichten führt natürlich auch dazu, dass die Bür­gerinnen und Bürger für diese Fälle nicht mehr zum Landesgericht fahren müssen, sondern beim Bezirksgericht verbleiben. Heute ist es ja so, dass man für alle Fälle mit einem Streitwert über 10 000 € bereits zum Landesgericht fahren muss. Künftig muss man erst bei Fällen mit einem Streitwert über 25 000 € zum Landesgericht fahren, und bis dorthin ist man eben beim nächsten Bezirksgericht.

Das heißt, in Wirklichkeit ist diese Wertgrenzenanhebung wieder eine Regionalisie­rung, weil eben viel mehr Fälle vor Ort bei den Bezirksgerichten verbleiben und die Bürgerinnen und Bürger, die Parteien, nicht mehr zum Landesgericht fahren müssen oder erst später, nämlich erst bei Streitwerten über 25 000 € zum Landesgericht fahren müssen.

 


Präsident Gregor Hammerl: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Petritz.

 


Bundesrat Karl Petritz (ÖVP, Kärnten): Meine Zusatzfrage: Werden Sie geographi­sche Besonderheiten etwa in Osttirol entsprechend berücksichtigen oder auch die Zweisprachigkeit in Kärnten?

 


Präsident Gregor Hammerl: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Ich habe darauf hingewiesen, dass ich im Ministerium eine Machbarkeitsstudie ausgearbeitet habe, die die Diskus­sionsgrundlage für die Gespräche mit den Ländern ist. Ich habe in dieser Machbar­keitsstudie ganz bewusst nicht auf länderspezifische Besonderheiten Rücksicht ge­nommen, weil ja klar ist, dass diese in die Gespräche mit den Ländern einfließen. Das sehe ich als Aufgabe der Länder, dass sie mir ihre jeweiligen Besonderheiten vorbrin­gen, wenn wir die Gespräche führen. Deswegen haben wir in der Studie wirklich nur auf die Größe der Bezirksgerichte – also mindestens vier Richter – abgestellt und alles andere völlig außen vor gelassen.

Das hat sich als sehr gut erwiesen, denn in den Gesprächen mit den Ländern zeigt sich, dass die Länder natürlich die landesspezifischen Besonderheiten einbringen – wie zum Beispiel Osttirol: Lienz wäre strenggenommen nach meinem Plan ein zu klei­nes Bezirksgericht, müsste mit Kitzbühel zusammengelegt werden. Nun ist aber jedem klar, dass bei diesem Standort eine besondere geografische Exponiertheit vorliegt und dass das natürlich Berücksichtigung finden muss.

 


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