BundesratStenographisches Protokoll808. Sitzung / Seite 25

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Das ist ein schönes Beispiel dafür, dass natürlich auch die geografische Lage einflie­ßen muss und dass man beim Bezirksgericht Lienz sagt, dass das weiter bestehen soll. Obwohl es kleiner ist als mindestens vier Richter, wird Lienz aufgrund dieser geo­grafischen Besonderheit aber trotzdem nicht mit einem anderen Bezirksgericht zusam­mengelegt werden.

Andere Länder haben wieder andere Besonderheiten, die müssen ja nicht unbedingt geografischer Natur sein. Es wurde die Zweisprachigkeit angesprochen. Das ist eine Besonderheit, die wir in Kärnten vorfinden. Es gibt in Kärnten drei zweisprachige Be­zirksgerichte. Das sind sehr kleine Standorte mit 0,6 Richterstellen, 0,8 Richterstellen und 1,2 Richterstellen – also die sind wirklich klein. Ich möchte hier ganz klar sagen: Die Zweisprachigkeit in der Kärntner Gerichtsbarkeit soll natürlich aufrechterhalten blei­ben, die soll nicht angetastet werden. (Beifall bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.)

Sie ist ja auch verfassungsrechtlich verankert, das ist klarerweise zu respektieren, aber das heißt nicht, dass man nicht zusammenlegen kann. Eine Zusammenlegung ändert ja nichts an der Zweisprachigkeit. Das heißt, über die Zusammenlegung wird sehr wohl diskutiert, da schauen wir uns sehr wohl an, in welcher Art und Weise Zusammenle­gungen vorgenommen werden können.

Ich habe auch bereits Gespräche mit Vertretern der Kärntner Volksgruppen geführt, und da ist klar zum Ausdruck gekommen, dass bei ihnen der Wunsch besteht, dass wir dafür sorgen sollen, dass es wieder mehr zweisprachige Richter, aber auch sonstiges zweisprachiges Personal bei Gerichten – wie zum Beispiel Rechtspfleger, Bezirksan­wälte et cetera – gibt. Das ist nämlich im Moment ein großes Problem. Es fehlen im Moment die zweisprachigen Richter, die zweisprachigen Rechtspfleger.

Das ist eben im Moment das Hauptproblem: Wie können wir gewährleisten, dass es künftig auch wirklich die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gibt, die die Zweisprachigkeit aufrechterhalten? Das ist ja die Voraussetzung dafür: Man kann ein zweisprachiges Gericht nur dann sinnvoll führen, wenn man wirklich die nötigen Mitarbeiter und Mit­arbeiterinnen hat, die auch die zwei Sprachen beherrschen. Da wollen wir jetzt einmal ansetzen und schauen, wie wir einen Beitrag leisten können, um wirklich auch für diese Zweisprachigkeit zu sorgen. Da arbeiten wir jetzt an Maßnahmen, mit denen wir das sicherstellen können, aber das hat sich tatsächlich als Problem erwiesen.

Noch einmal: Zweisprachigkeit wird natürlich berücksichtigt, wird mit Sicherheit nicht abgeschafft. Zu Zusammenlegungen kann es trotzdem kommen, das ändert aber nichts daran, dass es die Zweisprachigkeit weiter geben wird. Primär geht es jetzt aber einmal darum, zu schauen, wie man überhaupt sicherstellen kann oder in Zukunft ge­währleisten kann, dass es auch die notwendigen zweisprachigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt. – Danke.

 


Präsident Gregor Hammerl: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Füller.

 


Bundesrat Christian Füller (SPÖ, Steiermark): Frau Bundesministerin, teilen Sie die Auffassung, dass eine übertriebene Verringerung der Zahl der Bezirksgerichte noch mehr zur Ausdünnung des ländlichen Raumes beitragen würde und dass deshalb eine solche Reform nur maßvoll umgesetzt werden soll?

 


Präsident Gregor Hammerl: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Ich bin mir der Problematik der Ausdünnung des ländlichen Raumes natürlich bewusst. Ich habe im Zusammenhang mit den Bezirksgerichten auch viele Gespräche mit Bürgermeistern und natürlich auch mit den Gerichtsvorstehern einzelner Bezirksgerichte geführt. Gerade vonseiten der Bürgermeister kommt natürlich immer wieder dieser Einwand, dass dies eine Ausdün­nung des ländlichen Raumes sei, und da wird immer darauf hingewiesen, wie viel vom ländlichen Raum quasi schon abgezogen worden sei.

 


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