Bundesrätin Mag. Muna Duzdar (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben ja schon die Entwicklungen der Vorratsdatenspeicherung auf europäischer Ebene geschildert.
Meine Frage an Sie: Werden Sie sich in der Europäischen Union dafür einsetzen, dass die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger in einem höheren Ausmaß berücksichtigt werden, als es derzeit in der Europäischen Union der Fall ist beziehungsweise als die derzeitige Rechtslage ist?
Präsident Gregor Hammerl: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Wir sehen natürlich, gerade wenn es um die Vorratsdatenspeicherung geht, die Problematik, dass einerseits die Gewährleistung des Datenschutzes und der Grundrechte sichergestellt sein muss, aber andererseits natürlich auch die Ermittlungshandlungen zur Aufklärung von Straftaten möglich sein sollen. Das ist natürlich teilweise eine Gratwanderung, das zu vereinbaren, und hier geht es darum, ein richtiges Maß zu finden.
An dieser Richtlinie betreffend Vorratsdatenspeicherung hat es sehr viel Kritik gegeben, und ich hoffe, dass mit der neuen Richtlinie, die von der Kommission geplant und bereits angekündigt ist, wirklich ein guter Ausgleich gefunden wird, dass wirklich vieles von dieser Kritik auch aufgegriffen und klargestellt wird und dass eine Lösung gefunden wird, die auf weniger Kritik stößt als die im Moment geltende Richtlinie.
Ich kann jetzt, wie gesagt, noch nichts Näheres zu den Vorschlägen der Kommission sagen, weil noch nichts auf dem Tisch liegt, aber ich hoffe sehr, dass diese Regelung zu Neuerungen führt, die diesen Ausgleich, den ich angesprochen habe, auch wirklich umsetzen.
Präsident Gregor Hammerl: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Michalke.
Bundesrätin Cornelia Michalke (FPÖ, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Bundesministerin, die Frage, die ich Ihnen stellen wollte, ist im Prinzip zum Teil schon beantwortet. Der neu vorgeschlagene Rechtsrahmen für den Schutz personenbezogener Daten der EU-Präsidentschaft steht ja im Prinzip im Widerspruch zu der Vorratsdatenspeicherung, und ich hätte Sie gerne gefragt, wie Sie diesen gordischen Knoten zu lösen versuchen.
Präsident Gregor Hammerl: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Wie gesagt, jetzt geht es einmal darum, zu warten, welchen Vorschlag die Kommission unterbreiten wird und wie das weitergehen wird. Wir werden uns das natürlich genau ansehen und dann natürlich auch die österreichische Position einbringen, aber es ist halt schwer, etwas dazu zu sagen, wenn noch nichts auf dem Tisch liegt.
Ich kann aber vielleicht auch berichten, wie generell jetzt der Stand der Umsetzung in den anderen Mitgliedstaaten ist, weil das, glaube ich, ganz gut zu dieser Diskussion dazupasst. Bis auf Deutschland, Tschechien und Rumänien haben bereits alle Mitgliedstaaten umgesetzt. Deutschland, Tschechien und Rumänien hatten ursprünglich umgesetzt, aber die nationale Umsetzung wurde von den Höchstgerichten als verfassungswidrig aufgehoben. Das ist eben die besondere Problemlage, die dort besteht.
In Österreich ist ein Verfahren anhängig. Da wird man sehen, wie das in Österreich entschieden wird. Das kann ich jetzt genauso wenig vorhersagen wie das, was die Kommission vorlegen wird. Das muss man beides abwarten.
In Ungarn und in Polen sind höchstgerichtliche Verfahren gegen die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung anhängig, und zwar schon längere Zeit. Entscheidungen der
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