BundesratStenographisches Protokoll808. Sitzung / Seite 35

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Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: In der Causa Kampusch, die Sie angesprochen haben, war es ja so, dass ich, als dieses Ermittlungsverfahren einge­stellt wurde, ja einerseits dem Parlament vorgeschlagen habe, diese ganze Causa noch einmal auf parlamentarischer Ebene im geheimen Unterausschuss zum Innen­ausschuss zu überprüfen. Auf der anderen Seite habe ich aber auch veranlasst, dass der Rechtsschutzbeauftragte noch einmal eine Überprüfung vornimmt. Sie haben das völlig richtig angesprochen.

Mir ist es vor allem auch darum gegangen, wirklich klarzustellen, dass wir innerhalb der Justiz nichts vertuschen wollen, nichts verheimlichen wollen. Wenn ein Verfahren ge­gen Staatsanwälte geführt wird, bedarf es natürlich besonderer Sensibilität. Das ist völ­lig klar. Ich möchte auch, dass die betroffenen Staatsanwälte von jedem Verdacht rein­gewaschen werden, denn es soll ja nicht nachher noch herumgeheimnist werden, dass vielleicht etwas vertuscht worden ist, etwas versteckt worden ist, etwas nicht richtig be­urteilt worden ist. Deshalb ist es meines Erachtens wichtig, alle Möglichkeiten auszu­schöpfen, um auch wirklich klarzumachen, dass alles mit rechten Dingen zugegangen ist.

Der Rechtsschutzbeauftragte überprüft noch. Wann er damit fertig sein wird, kann ich nicht sagen. Es erscheint jetzt natürlich lange, aber Sie dürfen nicht vergessen, dass die Einstellung über 600 Seiten umfasst. Der Rechtsschutzbeauftragte arbeitet sehr seriös, sehr kompetent und sehr gut, und da braucht er natürlich auch die notwendige Zeit. Er hat ja anderes auch noch zu tun, er ist ja nicht nur mit der Causa Kampusch beschäftigt.

Das braucht natürlich Zeit, und ich habe großes Interesse daran, dass das wirklich seriös bearbeitet wird, um, wie gesagt, wirklich alle Zweifel auszuräumen. Ich möchte nicht, dass irgendein Zweifel offen stehen bleibt. Bei so heiklen Dingen muss man, glaube ich, wirklich alle Zweifel ausräumen. Deshalb einerseits die Beurteilung auf par­lamentarischer Ebene und andererseits der Rechtsschutzbeauftragte, der eben noch daran arbeitet.

 


Präsident Gregor Hammerl: Wir kommen nun zur 7. Anfrage, 1810/M, und ich bitte Frau Bundesrätin Mag. Duzdar um deren Verlesung.

 


Bundesrätin Mag. Muna Duzdar (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Ministerin, meine Frage lautet:

1810/M-BR/2012

„Welche wirksamen Schritte beabsichtigen Sie zur stärkeren Bekämpfung des Men­schenhandels zu setzen?“

 


Präsident Gregor Hammerl: Frau Bundesminister, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Die Bekämpfung des Menschen­handels ist ein Thema, das ich in enger Zusammenarbeit mit Innenministerin Johanna Mikl-Leitner bearbeite, und wir messen dem beide sehr große Bedeutung zu.

Der Menschenhandel ist natürlich ein weiteres Beispiel für Kriminalität, die sich nicht nur in nationalen Grenzen bewegt. Wir haben heute ja schon über Cyber-Crime ge­sprochen. Auch das sind natürlich Kriminalitätsformen, die sich nicht mehr im nationa­len Bereich, innerhalb der nationalen Grenzen festmachen lassen, sondern grenzüber­schreitend agieren. Aber auch im Bereich des Menschenhandels brauchen wir natür­lich Lösungen, die weit über nationale Grenzen hinausgehen.

Es gibt ja eine eigene EU-Richtlinie, auch die Europäische Union beschäftigt sich na­türlich mit diesem Thema. In Umsetzung der aktuellen EU-Richtlinie beabsichtige ich,


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