Die finanzielle Ersparnis der Maßnahme ist eher
bescheiden und beträgt rund 2 bis 3 Millionen € pro Jahr.
Das ist, in Anbetracht einer groß angekündigten Verwaltungsreform
innerhalb des Sicherheitskörpers, sicher kein großer
Betrag – wenn auch besser als gar nichts. (Bundesrat Kainz:
Von was redest du denn da?) Von den insgesamt 286 Dienststellen in
diesem Bereich wird es dann nur mehr 256 geben. (Bundes-
rat Kainz: Von was redest du? Ist das die falsche Rede?)
Generell ist eine Verwaltungsvereinfachung immer sehr zu begrüßen. Es ist eine sehr komplizierte Struktur, aber wenn man sich die Details ansieht, dann erkennt man, dass das durchaus problematisch ist. Und zwar geht es mir da – und das haben auch meine Kollegen im Ausschuss des Nationalrates bereits andiskutiert – um verfassungsrechtliche Bedenken, die ich anmerken möchte, und natürlich auch um Bedenken, was Parteibuchwirtschaft betrifft, denn wenn hier Führungsfunktionen neu ausgeschrieben werden, dann wissen wir aus der Vergangenheit, dass das meistens zu einer Umfärbung im Sicherheitsapparat, im Innenministerium geführt hat. Und daher sehen wir das sehr, sehr kritisch.
In 14 Städten waren bisher erstinstanzlich die Bundespolizeidirektionen zuständig. Durch die Reform werden zukünftig Landespolizeidirektionen installiert. Bei den Berufungsbehörden tritt folgende Situation ein: Durch die Behördenzusammenlegung werden auch Landespolizeidirektionen zuständig, das heißt, es gibt erstinstanzlich eine Entscheidung durch eine Landespolizeidirektion. Es wird berufen, und es entscheidet in zweiter Instanz über die Berufung wieder die Landespolizeidirektion. Wir haben das zwar gestern im Ausschuss diskutiert, Herr Mag. Andre hat uns das sehr ausführlich berichtet. Es ist eine Ansichtssache: Man kann sagen, das ist verfassungsrechtlich konform. Es wurden auch sozusagen unterschiedliche Stellungnahmen dazu eingeholt. Wir sehen das dennoch als bedenklich, und es könnte ganz leicht sein, dass hier bis 2014, bis eben die Verwaltungsgerichte installiert werden, wenn Berufungen getätigt werden, auch ein positiver Ausgang im Raum steht. (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.) – Man kann es sehen, wie man möchte. Wir sehen es anders. Aber ich nehme natürlich auch diese Ansicht des Innenministeriums zur Kenntnis.
Die Frau Innenministerin hat unter anderem im Ausschuss des Nationalrates das Beispiel Wien herangezogen. Das kann man als halbinhaltliches Argument durchgehen lassen, denn wenn man Wien als Beispiel heranzieht, dann ist es ja so, dass es in Wien bereits eine ähnliche Situation gibt, wie sie jetzt im Innenministerium, also bei der Landespolizeidirektion installiert wird, und zwar dass innerhalb einer Behörde zwei unterschiedliche Bereiche über die Berufungen entscheiden werden.
Nichtsdestotrotz ist es aus unserer Sicht verfassungsrechtlich sehr bedenklich. Und die Bedenken, was die parteipolitische Umfärbung betrifft, können auch nicht ganz ausgeräumt werden, wenn wir uns die Vergangenheit ansehen – wie Strasser, Platter und so weiter im Innenministerium agiert haben. Wenn wir uns an den Fall Haidinger erinnern: Da wurde ein anerkannter, guter Beamter des Kriminaldienstes einfach entfernt, weil er parteipolitisch irgendwie nicht in dieses System hineingepasst hat. All diese Dinge deuten darauf hin, dass es hier durch die Neubesetzung der Führungsfunktionen auch zu einer Umfärbung kommen könnte, und daher werden wir dieser Vorlage unsere Zustimmung nicht erteilen. (Bundesrat Mag. Klug: Das ist aber ein schwaches Argument! – Zwischenruf des Bundesrates Kainz.)
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, erlauben Sie mir noch außerhalb des Tagesordnungspunktes eine Anmerkung, wenn wir hier schon eine Vertreterin der Bundesregierung anwesend haben. – Sehr geehrte Frau Innenminister, ich möchte der Bundesregierung wirklich aufrichtig danken dafür, dass Sie und Ihre KollegInnen Rückgrat bewiesen haben, dass Sie sich entschieden haben, die Fußballeuropameisterschaft in der Ukraine zu boykottieren, denn ich glaube, es ist ein sehr deutliches und ein sehr
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