BundesratStenographisches Protokoll808. Sitzung / Seite 47

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Ich denke, wenn wir uns von den Details verabschieden, dass wir hier von 31 Behör­den auf neun Landespolizeidirektionen reformieren, dann hat das natürlich auch für mein Bundesland, die Steiermark, eine Auswirkung. Die schaut so aus: Es kommt zur Zusammenführung der Sicherheitsdirektion Steiermark, des Landespolizeikommandos für Steiermark, der Bundespolizeidirektion Graz, der Bundespolizeidirektion Leoben zur Landespolizeidirektion Steiermark. In den jetzigen Behörden mit Bürgerkontakten wer­den in der Landespolizeidirektion Steiermark mit Sitz in Graz und im Polizeikommissa­riat Leoben Bürgerservicestellen eingerichtet, in denen die Bürgerinnen und Bürger nach dem One-Stop-Shop-Prinzip an einer Anlaufstelle alle polizeilich relevanten Be­hördenwege erledigen können, wie zum Beispiel die Ausstellung von Waffenscheinen et cetera.

Ich denke, damit ist beides gelungen: eine Verschlankung der Befehlsstruktur, eine Verschlankung der Verwaltungsorganisation, aber ohne Einschränkung der Serviceein­richtungen für unsere Mitbürger.

Vor allem nach Überzeugung meiner Fraktion ist Sicherheit ein sehr hohes Gut, und wir verstehen uns auch als Bürgeranwalt in Bezug auf die Sicherheit der österreichi­schen Bevölkerung und werden auch in Zukunft alles tun, um den hohen und höchsten Sicherheitsstandard in Österreich mit weiteren Reformen beziehungsweise mit weiterer Unterstützung unserer Exekutive zu garantieren. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

10.52


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Fraktionsvorsitzender Bundesrat Mag. Klug. – Bitte.

 


10.52.49

Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Im Bundesrat wird heute die sogenannte Behördenreform im Bereich der inneren Sicher­heit beschlossen. Damit wird der erste Schritt in einer umfassenden Strukturreform der österreichischen Republik umgesetzt. Diese Reform muss allerdings meines Erachtens in einem viel, viel weiteren Kontext gemeinsam betrachtet werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestern hat der Verfassungsausschuss des National­rates die Verwaltungsgerichtsbarkeit neu beschlossen, und damit hat deren Reform ih­re erste parlamentarische Hürde genommen. Die unabhängigen Verwaltungssenate werden in Landesverwaltungsgerichte umgewandelt. Auf Bundesebene werden zwei Verwaltungsgerichte entstehen, eines für die Finanzangelegenheiten und ein weiteres für alle anderen Rechtsmaterien. Schließlich ist ein Gesetzentwurf in Begutachtung, mit dem das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl eingeführt werden soll.

Mit der von uns heute zu beschließenden Vorlage wird nicht nur eine echte Verwal­tungsreform durchgeführt – ich betone: acht Sicherheitsdirektionen, 14 Bundespolizei­direktionen und neun Landespolizeikommanden werden in neun Landespolizeidirektio­nen umgewandelt. Und insbesondere für all jene in der Opposition, die sich mit dem Erfassen von Verwaltungsreformen besonders schwertun: Aus 31 mach neun, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Gleichzeitig werden mit dieser Novelle die polizeilichen Ressourcen so aufgestellt, dass sie mit 1. Jänner 2014 optimal, und dies im Kontext betrachtet, zu den neuen Landesverwaltungsgerichten passen. In die Bestellung der Landespolizeidirektionen – und, liebe Kolleginnen und Kollegen, es wird uns alle nicht überraschen, dass das im Bundesrat besonders hervorgehoben wird – sind die Landeshauptleute eingebunden. Der Landespolizeidirektor ist von der Bundesministerin für Inneres im Einvernehmen und die stellvertretenden Landespolizeidirektoren sind von der Bundesministerin für In­neres nach Anhörung der jeweiligen Landeshauptleute zu bestellen.

 


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