BundesratStenographisches Protokoll808. Sitzung / Seite 52

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Zweiten Republik. Und wenn ich die Reden der Bundesrätinnen und Bundesräte im Vorfeld Revue passieren lasse, dann, glaube ich, dokumentiert das einfach den breiten Konsens, dann dokumentiert das einfach die Akzeptanz dieser Reform bei den Bun­desrätinnen und Bundesräten, wo heute vor allem auch die Grünen die Chance hätten, hier ein Signal zu geben, dass sie auch tatsächlich für mehr Sicherheit und für mo­derne Strukturen in diesem Land stehen.

Ich darf hier ganz kurz die wesentlichsten Punkte dieser größten Behördenreform der Zweiten Republik zusammenfassen. Ich glaube, das Entscheidendste ist, dass wir es schaffen, 31 Behörden zu neun Behörden zusammenzufassen. Das bedeutet, dass wir neun Landespolizeidirektionen, acht Sicherheitsdirektionen und 14 Bundespolizeidirek­tionen zu neun Landespolizeidirektionen zusammenfassen. Das heißt, die Struktur wird dadurch wesentlich schlanker und effizienter.

Mir ist vor allem wichtig, zu betonen, dass gerade im Bereich dieser Behördenreform nur die oberste Führungsstruktur betroffen ist. Von dieser Strukturreform sind in Summe etwa 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betroffen. Durch diese Behördenre­form bleiben vor allem die Polizeiinspektionen, Stadtpolizeikommanden und Bezirkspo­lizeikommanden unberührt, sprich: Sie sind nicht betroffen. Auch die Kompetenz und Zuständigkeit der Bezirkshauptmannschaften als Sicherheitsbehörde erster Instanz än­dern sich nicht, sondern bleiben gleich.

Fakt ist, dass wir durch diese Reform total flach in der Führungsstruktur werden, dass es uns dadurch gelingt, Doppelgleisigkeiten und Dreifachgleisigkeiten abzuschaffen. Und ich darf Ihnen das auch anhand eines Beispiels kurz dokumentieren, das ganz klar darlegen soll, dass wir uns hier wirklich von Doppel- und Dreifachgleisigkeiten verab­schieden.

Bisher war es so, dass wir in der Sicherheitsdirektion, im Landespolizeikommando und in den Bundespolizeidirektionen kriminalpolizeiliche Abteilungen hatten. Nehmen wir das Beispiel Kärnten her, wo wir im Landespolizeikommando, in der Sicherheitsdi­rektion und in beiden Bundespolizeidirektionen Villach und Klagenfurt eigene kriminal­polizeiliche Abteilungen hatten. In Zukunft wird es nur mehr eine kriminalpolizeiliche Abteilung unter dem Dach der Landespolizeidirektion geben und somit natürlich auch nur mehr einen Ansprechpartner für die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Das setzt sich in vielen anderen Bereichen wie im Beschaffungsbereich oder auch im per­sonaladministrativen Bereich fort.

Herr Bundesrat Perhab hat ja schon darauf hingewiesen, dass gerade das Bundesmi­nisterium für Inneres es verstanden hat, in den letzten Jahren Reformen äußerst pro­fessionell vorzubereiten und umzusetzen.

Begonnen hat alles im Jahr 2003 mit der Reform in der Zentrale, weitergeführt wurde das Gesamte durch das Setzen verschiedener Eckpfeiler, ich denke da an die Schaf­fung des Bundeskriminalamtes, an die Schaffung des Bundesamtes für Verfassungs­schutz und Terrorismusbekämpfung beziehungsweise Terrorismusprävention, vor al­lem auch an die Gründung der Sicherheitsakademie, wo es uns gerade gelungen ist, im Bereich der Aus- und Weiterbildung eine Professionalisierung und vor allem auch Akademisierung herbeizuführen. Ich denke aber auch an die Eingliederung der Zollwa­che oder an das Großprojekt „team04“, bei dem Polizei und Gendarmerie zusammen­geführt worden sind – damals zweifelsohne ein Projekt, das umstritten war, das emo­tional diskutiert worden ist, wo wir aber wissen, dass es damals ein wichtiger und rich­tiger Schritt war.

Weiters ist es uns gelungen, vor allem eine Struktur der Ausgleichsmaßnahmen aufzu­bauen, eine Struktur, die hinsichtlich des Schengen-Raumes wichtig war, wo wir vor allem im Grenzraum aufgrund der Grenzraumkontrollen und aufgrund der spezifischen


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