Ich bin überzeugt davon – und die Frau Ministerin bestätigt das auch –, dass 90 Prozent der Personalentscheidungen in der Vergangenheit im Einvernehmen mit dem Dienstgeber, nämlich dem Ministerium, der Personalvertretung und dem Dienstnehmer gefällt worden sind.
Und jetzt frage ich dich, lieber Kollege Dönmez: Können sich 90 Prozent irren? –90 Prozent können sich nicht irren! (Zwischenruf des Bundesrates Dönmez.) Aber ich gebe schon zu, dass der Standort den Standpunkt bestimmt und natürlich der eine oder andere sagt: Das ist eine Entscheidung, mit der ich nicht zufrieden bin!
Aber insgesamt ist eines das wichtigste Maß der Entscheidungsgrundlage: nämlich für mehr Sicherheit in diesem Land zu sorgen! Und die Personalentscheidungen bestätigen das, und das Gesetz bestätigt das auch.
In diesem Sinne möchte ich dich jetzt nochmals ersuchen, der Vorlage zuzustimmen. Dann kannst du dich auch morgen als Sicherheitspartei präsentieren. (Beifall bei der ÖVP.)
11.34
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht mehr vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 19. April 2012 betreffend eine BVG Sicherheitsbehörden-Neustrukturierung 2012.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 19. April 2012 betreffend ein Sicherheitsbehörden-Neustrukturierungs-Gesetz.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 19. April 2012 betreffend Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über Änderungen des Verlaufes der gemeinsamen Staatsgrenze in den Grenzabschnitten X und XI sowie über Änderungen des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze vom 21. Dezember 1973 in der Fassung des Vertrages vom 26. Oktober 2001 (1567 d.B. und 1758 d.B. sowie 8716/BR d.B.)
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Kainz. – Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Christoph Kainz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Jetzt kommen wir wieder zu einer Konsensmaterie. – Ich erstatte den Bericht des
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