Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Krusche. – Bitte.
11.53
Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Hohes Präsidium! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Bei oberflächlicher Betrachtung kann man bei dieser Gesetzesvorlage durchaus gute und positive Ansätze erkennen. Es ist von mehr Kostentransparenz die Rede. Es erfolgt eine Systematisierung der Gebühren. Auch die umweltpolitischen Akzente, die bei den Gebühren die Berücksichtigung von Abgas- und Lärmemissionen zum Inhalt haben, sind durchaus positiv. Auch die Aufteilung der Ertragsanteile und Entgelte im Verhältnis eins zu zwei zwischen den Nutzern und den Betreibern könnte sich positiv auswirken, einerseits dadurch, dass es für Fluglinien attraktiver wird, einen Flughafen anzufliegen und in das Programm aufzunehmen, andererseits auch als Investitionsanreiz für die Flughäfen.
Damit sind wir aber eigentlich bei einem ersten Kritikpunkt – ich habe gesagt, könnte. Es war auch im Ausschuss so, dass bei Antworten auf Fragen sehr häufig der Konjunktiv gebraucht wurde. Es wurde gesagt, die ganze Novellierung hätte keine unmittelbaren Kostenauswirkungen, eventuell könnte es durch die gesteigerte Transparenz langfristig zu Auswirkungen kommen. Auch die Neukalkulierung der Security-Kosten könnte zu einer Änderung führen. Das ist alles sehr vage.
Ein weiterer Kritikpunkt von uns ist, dass Systematisierung nicht unbedingt Deregulierung bedeutet, sondern durchaus Regulierung bedeuten kann. Und wozu das führen kann, beweist das Beispiel Austro Control mit Gebührenerhöhungen von bis zu 700 Prozent im Laufe der letzten Jahre.
Wir hätten uns da eigentlich einen Regulator gewünscht, und zwar analog zu jenem, den es für die Schiene gibt und der durchaus als positiv und erfolgreich zu bewerten ist.
Transparenz bedeutet auch nicht zwangsläufig Kostenwahrheit. Nehmen wir nur das Beispiel des Megadebakels Skylink her, wo es zu Kostenexplosionen gekommen ist, trotzdem aber regelmäßig Dividenden ausgeschüttet wurden.
Außerdem haben wir die Befürchtung, dass sich die großen Liniengesellschaften im Bereich des Nutzerausschusses und des Nutzerbeirates wesentlich leichter durchsetzen werden können, während es da die Kleinen, vor allem im Bereich der Business Aviation, wahrscheinlich wesentlich schwerer haben werden. Es stellt sich die Frage, ob nicht sie möglicherweise jene sind, die am Ende des Tages die Zeche zu bezahlen haben.
Das Fazit ist also: wieder einmal ein Gesetz, das eine verspätete Umsetzung einer EU-Richtlinie mehr oder weniger als Pflichterfüllung zum Inhalt hat, und ein Gesetz, bei dem man eigentlich nicht genau weiß, was schlussendlich dabei herauskommt, was die Folgen sind und was die klaren Zielvorgaben sind – diese fehlen auch. Deshalb werden wir die Zustimmung zu dieser Vorlage nicht erteilen. (Beifall bei der FPÖ.)
11.58
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Stadler zu Wort. – Bitte.
11.58
Bundesrat Werner Stadler (SPÖ, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mit dieser Gesetzesvorlage wird eine
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