ist. Das ist schon ein wesentlicher Bestandteil dieser Strategien. Österreich ist ein sehr wichtiger und hochgeschätzter Teil dieses Binnenmarktes und hat insgesamt natürlich auch entsprechende Erfolge vorzuweisen. Das alles hat sich auch in diesem Bericht niedergeschlagen.
Was den Verkehr anlangt, auch den Straßenverkehr, ist zu sagen, es gibt Verwaltungsvereinfachungen bei der Zulassung von Kraftfahrzeugen. Das haben wir auch in der letzten Sitzung des EU-Ausschusses diskutiert, und ich denke, es kommt dabei auch darauf an, dass die Qualität dieser Zulassungsdaten nach dem österreichischen Standpunkt beziehungsweise nach der österreichischen Auffassung auch entsprechend gesichert ist.
Ein wesentlicher Teil dieses Paketes ist auch das Eisenbahnpaket, das unser „Chef-Eisenbahner“ des Bundesrates, Karl Boden, schon entsprechend ausgeführt hat. Das brauche ich jetzt nicht zu wiederholen.
Weiters geht es auch darum, saubere Energie im Verkehr zu fördern. Frau Kollegin Kerschbaum! Es ist nicht nur ein einzelner Teil herauszunehmen, zu dem jetzt keine bewusste Stellungnahme des Bundesrates angebracht ist. Es geht auch um alternative Kraftstoffstrategien im öffentlichen Sektor, darum, klare und schlüssige Visionen in der Marktentwicklung für Verkehrssysteme mit alternativen Kraftstoffen zu bieten.
Jetzt zum Flugverkehr – auch schon von dir angesprochen, Kollegin Kerschbaum. Natürlich gibt es auch in diesem Bericht ganz klare Stellungnahmen, österreichische Positionen, wenn auch nicht explizit, was den Fluglärm anlangt, aber da ist ja der EU-Ausschuss des Bundesrates in die Bresche gesprungen. Wir haben eine Mitteilung nach Brüssel geschickt, natürlich auch mit deinem Kommentar versehen. Also ich denke schon, dass Österreich, das Parlament und die Regierung, sich entsprechend in Brüssel äußert. An dieser Stelle wären vielleicht ein kleiner Applaus und ein Danke an den EU-Ausschuss angebracht. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Kerschbaum.) – Hervorragend! Mich freut natürlich auch die Spontaneität.
Es geht beim Ausbau der Fluggastrechte um jene bei Nicht-Beförderungen, großen Verspätungen, Annullierung von Flügen. Die Überarbeitung der Verordnung, die Rechte von Fluggästen zu schützen, ist ein wesentlicher Bestandteil davon. Dabei soll es auch um entsprechende Rechtssicherheit gehen, um angemessene wirtschaftliche Belastungen in bestimmten Situationen für die Luftfahrtunternehmen, wenn sie keine Verantwortung tragen, also im Sinne von höherer Gewalt. Das soll dann auch in dieser Richtlinie beziehungsweise Verordnung vermerkt werden.
Österreich begrüßt ausdrücklich die Überarbeitung dieser Verordnung. Es gibt eine konkrete Äußerung des Ministeriums in Richtung einer klaren, eindeutigeren Sprache, die eine Vollziehung der Regelung erleichtern könnte.
Andererseits haben wir aber auch erleben müssen durch diesen Vulkanausbruch in Island – Eyjafjallajökull oder so ähnlich ausgesprochen – und die dadurch entstandenen Luftraumsperren, dass die Verordnung zielgerichteter zu fassen wäre, dass sich die Position der Passagiere nicht verschlechtert und deren Rechte auch auf hohem Niveau gehalten werden.
Zur Donaudampfschifffahrt sei einfach ein Satz angefügt: Es ist das eine der umweltfreundlichsten Transportmöglichkeiten, Frau Kollegin Kerschbaum! Und wie wir heute schon vom Kollegen Kneifel gehört haben: Das überhaupt in Frage zu stellen beziehungsweise jetzt auch einzuschränken – die Frau Ministerin hat auch darauf Bezug genommen –, das wäre, denke ich, der falsche Weg. Wenn wir schon eine derartige Transportstraße und Transportmöglichkeit haben, dann sollten wir sie fördern und nicht einschränken. Derart skurrile Aussagen, dass durch die vermehrte Nutzung der Donau-
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