BundesratStenographisches Protokoll808. Sitzung / Seite 100

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Ich frage mich, ob wir so einen Schilderwald auf unseren Badestränden brauchen. Mei­ne Fraktion und ich halten das für einen typischen europäischen Schwachsinn, der ei­gentlich nur Kosten verursacht und keinen Nutzen für die Badegäste bringt. Ich muss mich schon fragen: Hat die EU wirklich keine anderen Sorgen, als sich um Dinge wie die Aufstellung von Tafeln an Badestellen zu kümmern? – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.27


Präsident Gregor Hammerl: Als Nächste hat sich Frau Bundesrat Köberl zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.27.10

Bundesrätin Johanna Köberl (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Krusche, ich denke, Information der Bürgerinnen und Bürger muss uns etwas wert sein, auch wenn das etwas kostet. Auf das andere gehe ich später noch ein.

Wie wir vom Kollegen schon gehört haben, behandeln wir in dieser Debatte zwei Ge­setze. Das ist auf der einen Seite das Epidemiegesetz, auf der anderen das Bäderhy­gienegesetz.

Bei der Novelle des Epidemiegesetzes handelt es sich sozusagen um eine Modernisie­rung im Gesetz oder eine Anpassung an das 21. Jahrhundert. Es haben ÄrztInnen und Krankenanstalten damit eine gesetzliche Grundlage, der Meldepflicht von anzeige­pflichtigen übertragbaren Krankheiten auch elektronisch nachzukommen, was bisher nur schriftlich in Form eines Briefes möglich war. Die Dateneingabe erfolgt direkt an das Register. Es entfällt daher die Eingabe bei den Bezirksverwaltungsbehörden, so­dass dort mit einer Entlastung zu rechnen ist.

Unter diesem Tagesordnungspunkt haben wir auch ein Bundesgesetz, mit dem das Bäderhygienegesetz geändert wird. Grundlage für diese Änderung im Gesetz sind europarechtliche Vorschriften beziehungsweise deren Entwicklung. Es geht darum, der Öffentlichkeit während der Badesaison bestimmte Informationen, die Hygiene betref­fend, in nächster Nähe des Badegewässers zur Verfügung zu stellen.

Das, Herr Kollege Krusche, war bisher schon im Gesetz geregelt. In der Novellierung geht es eigentlich nur darum, dass die von den Landeshauptmännern beziehungswei­se von der Landeshauptfrau beauftragten Leute auch die Grundstücke an den Badege­wässern betreten dürfen, nämlich um diese Informationstafeln aufzustellen und zu war­ten beziehungsweise zu aktualisieren. Ich denke, dass dort, wenn sich an der Was­serqualität etwas ändert, durchaus Aktualisierungen angebracht werden und nicht das vom Vorjahr stehen bleibt.

Hätten wir diese Novellierung nicht vorgenommen, hätten wir ein Vertragsverletzungs­verfahren vonseiten der EU gehabt, und das wollen wir auch nicht.

Was ein Badegewässer ist – Kollege Krusche hat schon gesagt, dass wir in Österreich 267 Badegewässer haben –, ist in einem Kataster erfasst und wird von den jeweiligen Landeshauptleuten festgesetzt. Diese haben auch dafür zu sorgen, dass vor dem Beginn der Badesaison 2012 diese Informationen bereitgestellt werden. Ich denke, dass es sicherlich für jeden Badegast und für unseren Tourismus sehr wichtig ist, wenn man Informationen über die Wasserqualität hat, sich sicher sein und ohne Bedenken im Wasser planschen kann. Die Wasserqualität ist in Österreich unbestritten eine sehr gute, da brauchen wir keine Sorge zu haben.

Natürlich können wir die Werte der Badestellen auch im Internet abrufen. Es gibt sogar, habe ich gesehen, eine eigene App, die man sich auch aufs Handy laden kann, um das auch unterwegs griffbereit zu haben. Aber es hat nun einmal nicht jeder am Badeplatz ein Handy mit, und es gibt auch noch Menschen, die kein Internet haben; und da geht es, meine ich, um gleiche Information für alle.

 


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