BundesratStenographisches Protokoll808. Sitzung / Seite 108

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Kurz zur Änderung der Tabakprodukterichtlinie: Die geltende Richtlinie zur Anglei­chung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Herstel­lung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen wurde in Österreich durch das Tabakgesetz sowie diverse diesbezügliche Durchführungsverordnungen um­gesetzt. Sie beinhaltet auch einige wesentliche Inhalte, deshalb sei unserer Raucher­kolonie das auch noch einmal in Erinnerung gerufen, zum Beispiel Festlegung der zu­lässigen Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxid-Höchstgehalte in Zigaretten, strengere Warnhinweise, zusätzliche Informationen über die Inhaltsstoffe in Tabakwaren, Verbot der Verwendung von Bezeichnungen wie „leicht“, „mild“ et cetera.

Diese EU-Richtlinie soll nunmehr einer Revision unterzogen werden. Die österreichi­sche Haltung dazu  auch für die Kollegin Kerschbaum, da gibt es in diesem Bericht immer auch eine ganz spezifische österreichische Haltung; der Herr Minister hat sich da sehr ins Zeug gelegt –:

„Die Bestrebungen der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der Tabakproduk­te-Richtlinie werden ... grundsätzlich befürwortet. Begrüßenswert erscheinen insbeson­dere die Einbeziehung und Regelung von neuen Produkten wie E-Zigaretten, ein EU-weites Verbot des Internethandels“ – wie schon vorher angesprochen – „mit Tabakpro­dukten, die Einführung von kombinierten Warnhinweisen, der verpflichtende Aufdruck von Quitlines“ – also Telefon-Hotlines, um das ein bisschen zu verdeutlichen – „(Tele­fon-Hotlines zur Hilfestellung bei der Suchtbewältigung) auf jeder Zigarettenpackung“.

Das hat natürlich auch schon spezielle Auswüchse, wie zum Beispiel in Australien, wo es wirklich auch Schockbilder auf Zigarettenpackungen gibt. Das ist in der EU in dieser Form noch nicht angedacht.

Zum Paket für Innovation im Bereich Gesundheit: Da haben wir drei Schwerpunkte, zum Beispiel Förderung von Innovationen bei Medizinprodukten zum Nutzen von Pa­tientinnen und Patienten, VerbraucherInnen und Beschäftigten im Gesundheitswesen. In der diskutierten Mitteilung wird erklärt, warum eine weitere Verbesserung des Regel­rahmens erforderlich ist, um angesichts neuer Entwicklungen, insbesondere im Alten­bereich und der Informationstechnologie, Innovationen bei Medizinprodukten zu för­dern.

Österreich begrüßt diese Initiative, weil Medizinprodukte neben den Arzneimitteln einer der Hauptträger der modernen Medizin sind und durch eine besondere Dynamik dieser Sektor auch wesentlich zum Fortschritt in der Medizin beitragen kann. Besonders wich­tig bei diesem Maßnahmenpaket ist, dass die Balance zwischen raschen Produktent­wicklungen und die Gewährleistung der Sicherheit und Wirksamkeit der Produkte im­mer sichergestellt wird.

Jetzt noch zu den Punkten 2 und 3, Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika – das ist ein Begriff für Medizinprodukte zur medizinischen Laboruntersuchung von aus dem Körper stammenden Proben. Da sollen die Vorschläge gewährleisten, dass der Rege­lungsrahmen weiterhin Innovationen in dem Bereich fördert und gleichzeitig die Sicher­heit der Patienten garantiert. Österreich befürwortet natürlich diese Bestrebungen der Europäischen Kommission zur Revision der Medizinprodukterichtlinie und ihrer weite­ren Straffung und Harmonisierung in zwei separat geplanten Verordnungen.

Zum Punkt neue psychoaktive Substanzen: Der Informationsaustausch, die Risikobe­wertung und die Kontrolle neuer psychoaktiver Substanzen ist gleichfalls ein schwieri­ger Bereich. Auf Basis des EU-Drogenaktionsplanes 2009 bis 2012 wurde festgestellt, dass es gravierende Probleme gibt. Es besteht höchster Handlungsbedarf, weil der Konsum der angebotenen Substanzen und Produkte und die gesundheitlichen Auswir­kungen weitestgehend unerforscht und die Risiken daher auch kaum einschätzbar sind und weil der gebotene Beitrag zum Schutz der potenziellen Konsumentinnen und Kon-


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