BundesratStenographisches Protokoll808. Sitzung / Seite 112

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versicherungssysteme. Da hätte die Europäische Union den Druck auf uns gerichtet, die Zeit der Zulassung beziehungsweise der Aufnahme in den Erstattungskodex zu verkürzen, was dazu führen würde, dass die Preisbildung im Interesse von Patien­tinnen und Patienten zum Vorteil von Unternehmen, die diese Produkte anbieten, hint­angehalten wird. Auch da haben wir eine klare Position eingenommen.

Ich denke, bei einem Thema, das hier aufgegriffen wurde, nämlich psychoaktive Sub­stanzen, haben wir in Österreich tatsächlich eine Vorreiterrolle eingenommen. Die Eu­ropäische Union ist auch bereit, ähnliche Modelle wie dieses österreichische Vorbild oder das, was wir in Österreich national geregelt haben, umzusetzen. Da sind wir ger­ne bereit, auch mitzuwirken.

Zum Thema Klonen: Die Position in Österreich ist ganz klar: Wir wollen nicht, dass ge­klonte Tiere in die Lebensmittelkette kommen. Das ist klar, da gibt es eine klare Po­sition. Zur Frage der Nachverfolgbarkeit: Da geht es um potenzielle Nachfolger von ge­klonten Tieren, die dann in die Lebensmittelkette kommen. Da ist eine klare Position, dass wir das nicht wollen. Realistisch könnte aber sein, dass es jedenfalls nachvoll­ziehbar wird, ob ich jetzt ein Lebensmittel vor mir habe, das seinen Ausgangspunkt bei einem geklonten Tier hat. Meine Position ist, dass wir das nicht wollen, aber in der europäischen Diskussion muss klar und deutlich gesagt werden, dass auch die Nach­folgeprodukte jedenfalls gekennzeichnet sein müssen.

Natürlich, und das muss man auch dazusagen, brauchen wir die Technik des Klonens auch im Bereich der Forschung, zum Beispiel bei Hautprodukten, um künstliche Haut zu erzeugen. Da macht das durchaus Sinn, und insofern ist das auch aus meiner Sicht wichtig.

Zum Selbstbestimmungsrecht hinsichtlich GVO, also gentechnisch veränderter Orga­nismen, ist die österreichische Position klar, da haben wir uns auch schon gegen die vorherige Kommission durchgesetzt. Es hat auch Kommissionspräsident Barroso klar und deutlich gesagt, er ist für ein Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedsstaaten in der Frage der Ausbringung von gentechnisch veränderten Organismen. Die österreichi­sche Position ist für die gesamte Bundesregierung ganz klar, und wir werden diesen Weg auch weitergehen.

Richtig ist, dass wir eine Berufsqualifikationsrichtlinie haben. Da ist es so, dass in der europäischen Diskussion eigentlich nur die Länder Österreich und Deutschland bei einer zehnjährigen Berufsqualifikation bleiben wollen. Die realistische Situation ist, dass wir das nicht halten können, weil zwei Mitgliedsstaaten einfach zu wenig sind. Ich habe aber in der österreichischen Diskussion eines klar und deutlich gesagt: Wenn wir auf zwölfjährige Schulbildung als Voraussetzung für den Einstieg in Pflegeberufe set­zen wollen, dann müssen da alle Formen der Ausbildung zählen.

Es kann nicht sein, dass nur Ausbildungen ab einem gewissen Qualifikationsniveau – sage ich jetzt – heranzuziehen sind, sondern mir geht es darum, dass zum Beispiel auch Personen, die das im zweiten Bildungsweg neben dem Erstberuf erlernen, diese Zeit angerechnet bekommen. In diese Richtung werden wir innerstaatlich vorgehen und die Entscheidung der Europäischen Union in diesem Sinne abwarten. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

15.20


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

 


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