BundesratStenographisches Protokoll808. Sitzung / Seite 113

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Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den ge­genständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

15.20.4814. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 19. April 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird (1710 d.B. und 1741 d.B. so­wie 8722/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen zum 14. Punkt der Tages­ordnung.

Der zuständige Bundesminister Töchterle wird, so habe ich gehört, in wenigen Minuten bei uns sein; er ist nur kurz aufgehalten worden.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Junker. Bitte um den Bericht.

 


15.21.16

Berichterstatterin Anneliese Junker: Sehr geehrte Präsidentin! Herr Minister! Ich be­richte aus dem Ausschuss für Wissenschaft und Forschung über den Beschluss des Nationalrates vom 19. April 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universi­tätsgesetz 2002 geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstel­lung:

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 2. Mai 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für den Bericht.

Lange hat die Verzögerung nicht gedauert: Ich begrüße Herrn Bundesminister Dr. Töchterle sehr herzlich hier bei uns im Bundesrat. Herzlich willkommen! (Allgemei­ner Beifall.)

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster ist Herr Bundesrat Saller zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


15.22.16

Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Planbarkeit, Klarheit, weniger Bürokra­tie, rasche Entscheidungen – das alles sind Dinge, mit denen wir tagtäglich in vielen Lebensbereichen zu tun haben, und wir alle haben uns weitgehend nach diesen Din­gen zu richten.

Zum Funktionieren der demokratischen Spielregeln brauchen wir diese Dinge, und so gelten diese auch für den universitären Bereich. Genau dort gelten diese Dinge auch – Planbarkeit, Klarheit, weniger Bürokratie, rasche Entscheidungen.

Wir wollen die besten Köpfe in Österreich und auch in Europa. Wir alle wissen, Wis­senschaft bedeutet Forschung, Veränderung, Neues, neue Bedingungen, und das kommt nicht von selber. Dazu muss man auch einen Beitrag leisten. Da muss man et­was machen und etwas erreichen. Eine Wissenschaftsgemeinschaft in Österreich ist sicher ebenso anzustreben.

Die Neuregelung der Inskription zu Diplom- und Bachelorstudien bringt diese notwendi­ge Planbarkeit und Klarheit. Wir gehen also mit Sicherheit wieder einen großen Schritt vorwärts.

 


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