BundesratStenographisches Protokoll808. Sitzung / Seite 114

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Wichtig ist – und das möchte ich besonders hervorheben –, dass diese Neuerung aus der Praxis kommt; sie ist nicht alleine in einem stillen Kämmerlein entworfen worden, sondern vielmehr in guter Zusammenarbeit mit der Österreichischen Hochschüler­schaft und der Universitätenkonferenz – und dafür ist dem Herrn Minister auch ganz besonders zu danken. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

Die letzte Regelung führte ja bekannterweise nicht zum gewünschten Erfolg, und so kam es zur Vorverlegung der Zulassungsverfahren auf den 5. September beziehungs­weise 5. Februar. Es ist Gott sei Dank auch für Härtefälle vorgesorgt worden – wenn jemand krank ist, ein Sozialjahr macht oder die Matura später macht –, sodass es auch die Möglichkeit der Zulassung innerhalb einer Nachfrist gibt. Ich glaube, das ist auch sehr wichtig, dass man das sagt und dass man diese Möglichkeiten offen lässt – für eine Situation, wo die Leute vielleicht gar nichts dafürkönnen und vielleicht wieder viel Zeit verlieren würden.

Weitere Verbesserungen gibt es auch für Doktoratsstudierende. Wartezeiten sind über­all eine sensible Sache. Im Alltagsleben begegnet uns das fast jeden Tag irgendwo, irgendwann, und so ist die Wartezeit gerade im universitären Bereich natürlich auch und besonders zu beobachten und besonders darauf Rücksicht zu nehmen. Die Ver­besserung bedeutet für Doktoratsstudierende, dass sie jederzeit eine Zulassungsmög­lichkeit haben, und das wiederum bedeutet natürlich eine qualitative Verbesserung und speziell die Vermeidung von Wartezeiten.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die beschleunigte Nostrifizierung. Die bisherige Frist von sechs Monaten wurde auf drei Monate verkürzt – inklusive verschiedener Begleit­maßnahmen. Das bedeutet unter anderem auch eine verbesserte Berufsanerkennung von Akademikern aus Drittstaaten. So können diese rascher qualifizierte Berufe ergrei­fen, können sich darauf einstellen und können das also früher angehen als vielleicht er­wartet.

Sehr geehrte Damen und Herren, ansprechen möchte ich auch noch das Studieren im Alter, das Studieren der älteren Generation mit akademischem Abschluss. Wir alle wissen, bei Seniorenstudenten – dafür gilt derzeit ein Alter von 55 Jahren für Frauen und von 60 Jahren für Männer; und es gibt ja in Österreich derzeit nicht weniger als ungefähr 3 300 Seniorenstudenten – gilt es natürlich auch viel zu berücksichtigen, Rücksicht zu nehmen, diese Herausforderungen anzunehmen. Vielleicht fehlt da sehr oft das Verständnis – das ist durchaus möglich –, warum man da plötzlich zu studieren beginnt; also da gibt es oft andere Situationen als für viele andere Studenten. Das möchte ich auch besonders hervorheben.

So müssen wir in Wissenschaft und Forschung weiterhin kräftig investieren – das be­deutet: für die Zukunft etwas tun, für die Forschung etwas tun, für die Entwicklung et­was tun. Ich danke dem Herrn Minister für die weitere Sicherung und Bereitstellung der finanziellen Mittel. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Dönmez.)

15.27


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste gelangt Frau Bundesrätin Blatnik zu Wort. – Bitte.

 


15.28.02

Bundesrätin Ana Blatnik (SPÖ, Kärnten): Frau Präsidentin! Gospa president! Herr Bundesminister! Gospod zvezni minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Kol­lege hat eigentlich die Schwerpunkte schon erwähnt, deswegen werde ich eine Zusam­menfassung machen, warum wir – meine Fraktion – diesem Gesetz zustimmen.

Dieses Gesetz – und das hat auch mein Kollege und Vorredner schon gesagt – bringt eine bessere Planbarkeit sowohl für die Universitäten als auch für die Studenten und


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