Die Eckpunkte der Reformvereinbarung, die, wie gesagt, von den Landeshauptleuten unterzeichnet wurde, darf ich nochmals – damit dies auch seinen Eingang in ein Parlamentsprotokoll findet – in Erinnerung rufen: verstärktes Mitwirkungsrecht des Bundesrates bei Bundesgesetzen, die die Interessen der Länder, insbesondere auch in finanzieller Hinsicht berühren; allgemeines Zustimmungsrecht des Bundesrates bei Verfassungsänderungen; sinnvolle Reduktion der Verhandlungsgegenstände des Bundesrates; Einrichtung eines funktionierenden Vermittlungsverfahrens zwischen Nationalrat und Bundesrat, das eine Kompromissfindung erleichtert; frühzeitige Befassung des Bundesrates mit Gesetzesvorschlägen samt Stellungnahmerecht; Verwirklichung eines Teileinspruchsrechtes: bei der Bestellung von gemeinsamen Organen der Länder und des Bundes ist dem Bundesrat die gleiche Stellung einzuräumen wie dem Nationalrat.
Der Bundesrat sollte auch die Möglichkeit haben, redaktionelle Fehler eines Gesetzesbeschlusses des Nationalrates zu korrigieren, ohne durch Erhebung eines Einspruches das Inkrafttreten des Gesetzes zu verzögern. – Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist überaus ambitioniert und bedarf daher weiterer Verhandlungen mit den zuständigen Gremien des Nationalrates.
Es ist mir ein aufrichtiges Anliegen, diesen Prozess weiterzuführen und nach Möglichkeit noch in dieser Legislaturperiode des Nationalrates in einen Gesetzestext einfließen zu lassen, der dann logischerweise auch über den Bundesrat eingebracht werden kann. Damit hätte sich die ständige Diskussion über eine Abschaffung des Bundesrates endlich erledigt. Dieses fortwährende Infragestellen verfassungsrechtlich eingerichteter Institutionen ist – das muss man auch einmal aussprechen – eine österreichische Unkultur, die es in keinem anderen Land in Europa gibt. Ständig fühlt sich jemand berufen, die Demokratie umzuschreiben und die Abschaffung zum Beispiel des Bundespräsidenten, des Bundesrates, der Landtage oder die Verkleinerung des Nationalrates zu fordern. Wir sollten damit endlich Schluss machen. (Allgemeiner Beifall.)
Die Länder haben nach dem Zweiten Weltkrieg die Zweite Republik neu gegründet. Die Länder sind über das bundesstaatliche Prinzip ein Eckpfeiler der Demokratie in Österreich. Und der Bundesrat, meine sehr verehrten Damen und Herren, soll eine starke Stimme der Länder in Wien sein. Geben wir ihm mehr Rechte, werten wir ihn auf, damit die Stimmen der Länder hier im Hohen Haus künftig noch besser gehört werden! (Allgemeiner Beifall.)
Sehr verehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den nächsten Wochen und Monaten werden in Österreich vier Landtagswahlen stattfinden. Dadurch wird sich auch die Zusammensetzung des Bundesrates stark verändern. Zusammen mit Vizepräsidentin Susanne Kurz und Vizepräsident Harry Himmer und den Fraktionsobleuten werde ich mich dann bemühen, die neuen Kolleginnen und Kollegen in unsere Gemeinschaft einzubinden. Unsere neuen Bundesrätinnen und Bundesräte werden dann vor wichtigen Beratungen stehen, wie etwa der vieldiskutierten Steuerautonomie der Länder. Zu der aktuell geführten Debatte um die Steuerautonomie ist mir als Föderalist – und die Vorarlberger gelten ja sozusagen als Hüter des Föderalismus – aber an einer echten Steuerhoheit gelegen. Da kann es nicht nur zur Verländerung der Grundsteuer kommen, sondern da müssen dann auch logischerweise Massensteuern wie die Einkommen- oder Körperschaftsteuer dabei sein.
Weiters muss natürlich auch der Finanzausgleich unter den Ländern neu definiert werden, denn die wirtschaftlich schwächeren Länder werden dann massiv an Einnahmen verlieren. Vorarlberg als sogenanntes Nettozahlerland mit hoher Wirtschaftskraft und effizienter und sparsamer Verwaltung hat bereits klare Signale in diese Richtung gesendet.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite