Ich möchte diesbezüglich noch einmal das Motto dieser Präsidentschaft in Erinnerung rufen: „Gemeinsam Verantwortung tragen“. Das gilt gerade auch beim Finanzausgleich, aber das gilt auch für die vielen Bürgerinnen und Bürger, die außerhalb eines politischen Mandates für unsere Gesellschaft tätig sind, wie etwa die vielen ehrenamtlich Tätigen. Die ehrenamtlich Tätigen werden auch ein Schwerpunkt des Vorarlberger Vorsitzes sein. Nicht nur in Vorarlberg, sondern auch hier in Wien soll in einem Hearing das Ehrenamt, das in Österreich so hoch entwickelt ist wie in keinem anderen europäischen Land, unter besonderer Würdigung des Feuerwehrwesens, auch des internationalen Feuerwehrwesens, beleuchtet werden.
In einer Enquete im April wird sich der Bundesrat mit den Herausforderungen der direkten Demokratie und mehr Chancen für die Bürgerinnen und Bürger in den Ländern und Gemeinden auseinandersetzen. Dabei soll auch das neue Modell der Vorarlberger Bürgerräte und die derzeit aktuelle Demokratiereform des Bundes mit in die Beratungen einbezogen werden. Internationale Referenten und hoch angesehene ProfessorInnen aus unserem Land werden dabei zu Wort kommen.
Als Vorsitzender des EU-Ausschusses des Bundesrates werde ich einen weiteren Schwerpunkt in der Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit den Vorsitzenden der EU-Ausschüsse der Bundesländer setzen. Der Bundesrat definiert sich in EU-Agenden zu einem großen Teil auch über die Subsidiaritätsprüfungen im Rahmen der EU-Gesetzgebung. Der Lissabon-Vertrag hat den Nationalstaaten ja ein weit größeres Mitspracherecht eingeräumt als früher. Diese Möglichkeit wird vom Bundesrat intensiv, auch in einer inzwischen in Europa anerkannten Art und Weise, genutzt.
So hat der EU-Ausschuss im letzten Jahr allein drei begründete Stellungnahmen und elf sogenannte Mitteilungen zu EU-Verordnungen oder EU-Richtlinien nach Brüssel geschickt, um konstruktive Änderungsvorschläge oder berechtigte Kritik anzubringen.
An dieser Stelle darf ich den Kolleginnen und Kollegen des EU-Ausschusses, insbesondere auch meinem Stellvertreter, Bundesrat Professor Stefan Schennach, herzlich danken. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
Ich möchte die Erfolgsgeschichte EU-Ausschuss/Subsidiaritätsprüfungen kurz betreffend das derzeit heiß diskutierte Thema EU-Konzessionsrichtlinie und damit verbunden die „Privatisierung“ – unter Anführungszeichen – der Wasserversorgung beleuchten. Der EU-Ausschuss des Bundesrates hat, lange bevor in einem österreichischen Medium eine Diskussion darüber geführt wurde, die Brisanz dieser Thematik insgesamt gesehen und im Rahmen der achtwöchigen Prüfungsfrist erkannt, dass hier Handlungsbedarf besteht.
Bereits am 1. Februar 2012 haben wir mit einer begründeten Stellungnahme darauf geantwortet und uns klar gegen die Privatisierungsbestrebungen bei der Wasserversorgung ausgesprochen. Im Oktober 2012 hat der EU-Ausschuss des Bundesrates, bedingt auch durch eine nicht nachvollziehbare Antwort der EU-Kommission, erneut mit einer sogenannten Mitteilung seine Bedenken geäußert und verstärkt.
Im Dezember 2012 hat schlussendlich der Bundesrat in einer Plenardebatte mit einem Entschließungsantrag die österreichische Bundesregierung aufgefordert, sich auf europäischer Ebene weiterhin intensiv gegen eine Liberalisierung oder Privatisierung der öffentlichen Trinkwasserversorgung auszusprechen. Das nenne ich eine sinnvolle und qualitätsvolle Behandlung eines wichtigen Themas zum Wohle der österreichischen Bevölkerung. Und da sage ich mit aller alemannischen Zurückhaltung: Danke, lieber Bundesrat! (Allgemeiner Beifall.)
Zugegeben: Die Diskussion zu diesem wichtigen Thema ist bereits überbordend. Deshalb abschließend zu diesem Thema eine einfache Botschaft aus Österreich: Liebe
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