BundesratStenographisches Protokoll817. Sitzung / Seite 33

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der Verfassungsgerichtshof ja zu Recht sagt, dass hier die entsprechenden Aufwands­entwicklungen auch steuerlich abgeltbar sein müssen. Das wird noch mit dem Koalitionspartner zu verhandeln sein. Ich rechne nicht damit – Sie haben es ange­sprochen –, dass das in den nächsten Wochen stattfindet, weil hier auch andere Gesichtspunkte und Motive mitspielen.

Ob es gelingen kann, gerade was Mehrkinderfamilien anbelangt, auch per se zusätz­liche steuerliche Aspekte einzubringen, was über den Freibetrag hinausgeht, wage ich zu bezweifeln, weil das natürlich dann eine bestimmte Komplexität bekommt, wenn man das überall, bei allen verschiedenen Materien, so mitdenken müsste. Das wird noch zu diskutieren und zu verhandeln sein. Ich sehe da auch bestimmte adminis­trative Schwierigkeiten.

 


Präsident Edgar Mayer: Wir gelangen nun zur 8. Anfrage, 1820/M.

Ich ersuche den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Mag. Klug, um die Verlesung der Anfrage.

 


Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Bundesminister, der auch von uns sehr geschätzte neue Präsident des Bundesrates Edgar Mayer hat in seiner Ansprache schon deutlich auf die ablehnende Haltung des Bundesrates zum Thema Trinkwasser-Privatisierung hingewiesen.

Meine konkrete Frage, sehr geehrter Herr Minister, lautet daher – ich möchte Ihnen heute Gelegenheit geben, zu diesem Thema einmal so richtig Ihr Herz bei uns ausschütten zu können –:

1820/M-BR/2013

„Welche Maßnahmen wird Ihr Ressort setzen, um national die Kontrolle über die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser sicherzustellen?“

 


Präsident Edgar Mayer: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Bundesrat, wirklich danke für diese Frage. Ich schließe mich aber eher dem an, was der Herr Präsident in seinen Schlussbemerkungen gesagt hat: dass das Thema doch relativ überbordend diskutiert worden ist. Und in diesem Zusammenhang nehme ich auch an, dass der Bundesrat Einsicht in die entsprechenden Richtlinienvorschläge genommen hat. Es ist ja nicht darum gegangen, eine Privatisierung der Wasser­versorgung oder von sonstigen Systemen einzuleiten, sondern es ist darum gegangen: Wenn die Daseinsvorsorge, die unter anderem auch das Wasser berühren kann, von Privaten abgewickelt wird – wobei man sagen muss, es gibt das in verschiedenen Ländern, auch in Österreich, schon jetzt –, dann sind im Unterschied zu jetzt für derartige Aktivitäten, die für den Bürger das Wasser, die Wasserversorgung sichern sollen, bestimmte Standards einzuhalten. Es ist keine Rede – weder in der Richtlinie, die Sie sicher gelesen haben, noch sonst – von einer Privatisierung.

Daher finde ich, dass diese Diskussion relativ überbordend stattgefunden hat, weil eine solche Privatisierung auch gar nicht angestrebt worden ist. Auch in Bezugnahme auf die derzeitige Situation in Österreich möchte ich festhalten – denn Sie haben die Frage angesprochen, was man meiner Vorstellung nach verbessern kann –: Ich kenne keine Gemeinde in ganz Österreich, wo die Wasserversorgung nicht gewährleistet wäre. Daher besteht aus meiner Sicht eben auch kein aktueller Anlass, diesbezüglich etwas Gegenteiliges zu befinden.

 


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