BundesratStenographisches Protokoll817. Sitzung / Seite 34

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Im Übrigen ist das Wasserrecht keine private oder öffentliche Angelegenheit, sondern Angelegenheit von Grund und Boden, und Sie werden wissen, dass bestimmte Gewässer – wie etwa der Mondsee – private Gewässer sind und in besagtem Fall im Besitz, wie ich glaube, einer Dame; andere Gewässer detto. Daher: Hier jetzt eine Diskussion über „privat“ oder „öffentlich“ zu beginnen, dafür ist nicht nur der falsche Zeitpunkt, sondern es ist auch der total falsche Aufhänger.

Da wir aber wissen, dass in der Öffentlichkeit leider, bedauerlicherweise eine differen­zierte Diskussion zu diesem Thema nicht möglich ist – das bedauere ich wirklich sehr –, hat es im Plenum des Nationalrates eine Entscheidung und einen Entschließungs­antrag gegeben, gemäß dem man eine Zielbestimmung in die Verfassung aufnimmt, in der steht, dass eben die Kontrolle über die Wasserversorgung eine öffentliche Aufgabe ist. Das ist noch auszuverhandeln. Ich glaube, dass damit auch die Gemüter beruhigt werden können, obwohl meiner Meinung nach keine Gemeinde in ganz Österreich daran denkt, das jetzt zu verändern. Und die Materie ist an sich auch nicht Materie von uns – Materie des Bundesministeriums, das ich ressortmäßig verwalte oder für das ich zuständig bin –, sondern das ist Landes- und Gemeindeaufgabe.

Daher: Wir werden diese Zielbestimmung selbstverständlich unterstützen, um die Diskussion nicht mehr überbordend zu gestalten, aber auf der anderen Seite würde ich wirklich jeden bitten, und viele haben es ja schon getan, sich die Richtlinie einmal durchzulesen. Dann werden Sie merken, dass es so ist, dass das Einzige, das darin vorkommt und das Aufhänger für eine Diskussion sein kann, das Wort „Wasser“ ist.

Im Übrigen war es auch so, dass wir für den Themenbereich gar nicht zuständig sind. Ich bekenne mich vollinhaltlich zur Vorgangsweise, aber die koordinierende Stelle ist das Bundeskanzleramt. Von dort ist auch, das heißt fachtechnisch so, die Weisung gekommen, wir sollen in Brüssel am 10. Dezember dem zustimmen, was ja nicht ich persönlich getan habe, sondern der Gesandte war dort. Der Gesandte hat das dort vorgelesen, und damit hat die Angelegenheit keine besondere Aufregung verursacht, bis zu dem Zeitpunkt, da man das in Richtung – ich sage es noch einmal – über­bordende Diskussion hochgezogen hat.

Wenn es uns gelingt, andere – wirkliche – Probleme zu lösen, wird der Bürger dankbar sein, denn ich sage Ihnen schon eines: Bei all den Diskussionen hat so ziemlich jeder – selbst eine bestimmte Zeitung – bemerkt, dass das Thema in einer Weise emotionalisiert wird, die dem einfach nicht entspricht. Und selbst betreffend das Argument, in Brüssel oder in Zürich oder in London oder sonst irgendwo wäre die Wasserversorgung durch Privatisierung qualitativ schlechter – das mag sein, ich habe es nicht geprüft –, muss man sagen: Dem tritt diese Richtlinie ja sogar entgegen, weil man sagt: Derjenige, der von irgendeiner öffentlichen Hand beauftragt wird, die Wasserversorgung sicherzustellen, muss bestimmte Standards in der Bonität, in sonstiger Form als Firma anbieten können.

Also diese jetzt kritisierte Situation in England oder wo auch immer wird durch die zukünftige Vorgangsweise, Qualität in die Daseinsvorsorge hineinzubringen, verbes­sert. Die Richtlinie hat ja nicht zum Ziel, zu privatisieren – das wäre eine ganz andere Materie –, sondern die Richtlinie hat zum Ziel, Daseinsvorsorge, die von einem anderen Risikonehmer abgewickelt wird, mit bestimmten Qualitätsstandards auszu­statten.

Das war es, das ist es. Wer es emotional haben will, soll es emotional haben – ich nicht, ich stehe zu einer Sachlinie. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Bundes­rates Ertl.)

 


Präsident Edgar Mayer: Herr Bundesrat Mag. Klug, wird von Ihnen eine Zusatzfrage gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

 


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