BundesratStenographisches Protokoll817. Sitzung / Seite 36

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einer Privatisierung in erster Linie haben, ist ja, dass sie sich vielleicht doch intensiver auch um den Schutz des Grundwassers kümmern – das ja dann irgendwann einmal zum Trinkwasser werden soll – als eine private Firma.

Ein zweites Problem, das meiner Meinung nach eben – das ist ja eine EU-Richtlinie – bei dieser Konzessionsrichtlinie auftritt, gibt es vielleicht weniger in Bezug auf Öster­reich, sondern in Bezug auf andere Länder wie Spanien oder Griechenland, wo es aus Kostengründen dann vielleicht wirklich so weit kommt, dass mehr oder weniger ein Zwang zur Privatisierung vorangetrieben wird.

Das war an und für sich, glaube ich, auch die Grundtendenz der Anmerkung des Bun­desrates beziehungsweise unseres Beschlusses: dass man auch im Hinblick darauf darauf achtet, dass die Wasserversorgung als Daseinsvorsorge und betreffend ihre Sicherheit vor allem auch nicht nur unbedingt in Österreich, sondern auch in anderen Ländern gesichert und vorwiegend in öffentlicher Hand bleiben soll.

Meine Frage – es geht um eine EU-Richtlinie –: Werden Sie dieser EU-Richtlinie jetzt zustimmen oder nicht?

 


Präsident Edgar Mayer: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Frau Bundesrätin, die Frage, die Sie stellen, ist prinzipiell eigentlich schon beantwortet. Ich bin nicht zuständig dafür, sondern das Bundeskanzleramt ist in der Frage Vergabe­recht für die Linie zuständig.

Was die Richtlinie anlangt, gibt es jetzt ein paar Verbesserungsvorschläge, die eher in Richtung des Subsidiaritätsprinzips und in Richtung Administration gehen. Daher kann ich jetzt noch nicht abschließend befinden, wie die Richtlinie dann wirklich ausschaut.

Betreffend das, was Sie angesprochen haben, gebe ich Ihnen prinzipiell recht. Es geht darum, nicht den Eindruck zu erwecken, es würde hier eine Privatisierung oder Sonsti­ges unter finanziellen Gesichtspunkten forciert. Nur ist das eine Ressourcen­bewirt­schaftungsfrage, wo auf EU-Ebene Einstimmigkeit erforderlich wäre, daher ist dieses Vorhaben vom Thema Konzessionsrichtlinie an sich nicht erfasst.

Dass privates Wasser auch jetzt schon abgefüllt und verkauft wird und selbst der Herr Strache gesagt hat, das könnte ein Geschäftsfeld werden, das ist der Fall. Vom Mineralwasser angefangen bis zu sonstigen Quellen ist jetzt laufend davon die Rede, und das wird über Jahrzehnte praktiziert. Ich finde das ja auch durchaus sinnvoll.

Auf der anderen Seite sollte man nicht außer Acht lassen, dass es da jetzt ja nicht um die Quellen geht. Meistens geht es um das Leitungssystem und die technischen Bauten (Bundesrat Mag. Klug: Ganz genau!), die eben zur Abwicklung der Wasser­versorgung zur Verfügung stehen. Das war die Frage der Privatisierung, aber die Privatisierung der Quellen war nicht damit verbunden. Daher wird diesbezüglich leider nicht differenziert diskutiert, was in der Sache durchaus geboten wäre. (Bundesrat Mag. Klug: Versorgung, Versorgung!)

 


Präsident Edgar Mayer: Die Fragestunde ist beendet.

Ich bedanke mich sehr herzlich beim Herrn Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner. – Vielen Dank. (Allgemeiner Beifall.)

10.30.08Einlauf und Zuweisungen

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz (den Vorsitz übernehmend): Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortungen 2716/AB bis 2720/AB beziehungsweise

 


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